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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kritisiert die Forderung nach der Wiedereinführung des Video-Ident-Verfahrens bei der Registrierung zur elektronischen Patientenakte (ePA). Zuletzt hatte die Techniker Krankenkasse darum gebeten, das Verfahren, das seit 2022 wegen Sicherheitsbedenken nicht mehr zugelassen ist, wieder einzuführen. Die zuständige und halbstaatliche Agentur Gematik hat laut Verbraucherzentrale das Ident-Verfahren per Video inzwischen teilweise wieder zugelassen. Es war seinerzeit eingestellt worden, weil es Kriminellen gelungen war, das Verfahren zu überlisten und so Zugriff auf ePAs anderer Personen zu erhalten.
Seitdem ist es nur noch möglich, sich mit dem elektronischen Personalausweis und PIN oder mit der Gesundheitskarte, PIN und einer erstellten Gesundheits-ID für die ePA zu registrieren. Die Registrierung ist nur dann erforderlich, wenn man Einblick in seine Akte nehmen, die ePA also aktiv nutzen möchte. Andernfalls läuft sie passiv im Hintergrund.
Hohe Sicherheitsanforderungen aus gutem Grund
Die Techniker Krankenkasse hatte die bisherigen Registrierungsverfahren als zu kompliziert für Nutzer kritisiert. Verbraucherbeschwerden gibt es vor allem über die erstmalige Aktivierung des elektronischen Personalausweises über die sogenannte Ausweis-App. Weil sie beim Scannen oft nicht weiterkommen, brechen viele den Prozess ab.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale wurde das Video-Ident-Verfahren nicht ohne Grund untersagt. Die ePA verwalte hochsensible Daten wie Arztbriefe, Entlassberichte aus dem Krankenhaus oder Rezepte. Aus gutem Grund seien die Sicherheitsanforderungen entsprechend hoch. Dass die Gematik das Registrierungs- und Identifizierungsverfahren per Video teilweise wieder zulässt, geht nach Ansicht der Verbraucherschützer in die falsche Richtung. Verbraucher seien nur bereit, digitale Werkzeuge zu nutzen, wenn sie darauf vertrauen könnten, dass ihre Gesundheitsdaten und ihre Identität abgesichert seien.
Umso wichtiger sei es, funktionierende Instrumente wie den elektronischen Personalausweis bekannter zu machen und Hürden im Alltag abzubauen. Bei diesem Thema sieht die Verbraucherzentrale „noch deutlich Luft nach oben“, wie sie schreibt. Das Video-Ident-Verfahren sei dagegen mit Blick auf den Datenschutz kein adäquater Ersatz, zumal es auch beim angepassten Verfahren nach wie vor Sicherheitsbedenken gebe, die einen Ausschluss gerechtfertigt erscheinen ließen.
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