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#„Betreiber von Tauschbörsen müssen härter bestraft werden“

„Betreiber von Tauschbörsen müssen härter bestraft werden“

Herr Staatsminister Eisenreich, was halten Sie davon, den Begriff „Kindesmissbrauch“ im geplanten neuen Gesetz durch die Formulierung „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ zu ersetzen, wie es Bundesjustizministerin vorgeschlagen und das Bundeskabinett jetzt auch beschlossen hat?

Susanne Kusicke

Diese Änderung ist aus fachlicher Sicht weder notwendig noch sinnvoll. Die Formulierung könnte zu Missverständnissen führen. Eine Gewaltanwendung ist für die Strafbarkeit gerade nicht erforderlich.

Wie bewerten Sie die geplante Reform insgesamt?

Die Reform ist insgesamt ein sehr großer Schritt. Die Bundesjustizministerin wollte das am Anfang ja nicht, hat dann aber auf Druck der Union und der Medien nachgegeben. Dieser Sinneswandel ist erfreulich.

Sie kritisieren jedoch einen Punkt, und zwar das geplante Strafmaß für die Verbreitung von Kinderpornographie. Vorgesehen sind dafür ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe; Sie verlangen mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe für solche Taten.

Über Plattformen und Foren im Internet und dort vor allem im Darknet nehmen der Austausch und die Verbreitung von kinderpornographischem Material zu. Dadurch wird auch die Nachfrage nach neuem und noch härterem Material geschaffen. Bayern fordert schon lange, dass man das Betreiben von Onlineplattformen, die nur auf kriminelle Dienstleistungen und illegalen Waren wie Drogen oder Waffen ausgerichtet sind, unter Strafe stellt. Diesen Straftatbestand gibt es noch nicht. Aber selbst wenn es diesen schon gäbe, wäre trotzdem eine spezielle Strafbarkeit für das Betreiben von Plattformen für Kinderpornographie wichtig. Denn ein allgemeiner Straftatbestand hätte einen wesentlich geringeren Strafrahmen. Das Unrecht bei Plattformen, auf denen Kinderpornographie ausgetauscht wird, ist aber so hoch, dass wir hier eine Mindeststrafe von drei Jahren fordern, und eine mögliche Höchststrafe von 15 Jahren.

Georg Eisenreich (CSU) ist seit 2018 Staatsminister der Justiz im Freistaat Bayern.


Georg Eisenreich (CSU) ist seit 2018 Staatsminister der Justiz im Freistaat Bayern.
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Bild: dpa

Warum reicht der Paragraph 184b StGB über Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographie dafür nicht aus, zumal hier auch das Strafmaß erhöht werden soll?

Betreiber von digitalen Plattformen behaupten regelmäßig, dass sie nur die Infrastruktur zur Verfügung stellen. Wir haben also das Problem, nachweisen zu müssen, dass sie Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornographie, zum Verkauf von Drogen oder Waffen leisten. Es ist schwer, diese Beihilfe, insbesondere den Vorsatz, nachzuweisen.

Können Sie dafür ein Beispiel geben?

Am besten lässt sich das am Beispiel des furchtbaren Amoklaufs in München erklären: Ein Händler hat über eine Plattform im Darknet dem rechtsextremistischen Attentäter die Tatwaffe verkauft; der Händler wurde wegen Beihilfe verurteilt. Den Betreiber eines kriminellen Darknet-Kaufhauses auch wegen Beihilfe zu belangen, ist extrem schwierig. Denn der Betreiber des Internetkaufhauses kann immer behaupten, er betreibe nur die Infrastruktur, er wisse gar nicht, was verkauft wird, und noch viel weniger, was dann damit gemacht wird. Uns geht es nicht um die Kriminalisierung legaler Aktivitäten, auch nicht im Darknet. Aber für die Betreiber von Plattformen, die ausschließlich auf kriminelle Dienstleistungen und illegale Waren ausgerichtet sind, brauchen wir eine klar geregelte Strafbarkeit. Die gibt es bislang nicht, obwohl dies seit drei Jahren im Koalitionsvertrag steht.

Es gibt auch Tauschringe zwischen Privatpersonen, die kinderpornographische Dateien austauschen, ohne damit Geld verdienen zu wollen. Wie verhält es sich damit?

Die Online-Flatrate: F+


Das Betreiben solcher Tauschbörsen kann nicht als gewerbsmäßiges Handeln bestraft werden, wenn kein finanzielles Interesse besteht. Dies ist bei Kinderpornographie oft der Fall. Diese Lücke im Strafgesetzbuch möchten wir schließen. Die Teilnahme an solchen Foren muss ebenfalls angemessen geahndet werden können. Wir begrüßen daher die Erhöhung des Strafrahmens für Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographie im aktuellen Gesetzentwurf.

Werden Sie versuchen, die Lücke noch zu schließen?

Ich hoffe, dass meine Forderung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens noch in den aktuellen Gesetzesentwurf aufgenommen wird. Diese Forderung wird auch von der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag unterstützt. Wenn das nicht gelingen sollte, werde ich dazu einen Antrag in den Bundesrat einbringen.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Johannes Rörig sagt, Strafen allein würden die Täter nicht abschrecken, entscheidend sei vielmehr das Entdeckungsrisiko. Wie hoch schätzen Sie momentan das Entdeckungsrisiko für solche Täter ein?

Das Dunkelfeld ist vermutlich groß. Deshalb muss der Verfolgungsdruck erhöht werden und sowohl national als auch international noch besser zusammengearbeitet werden. Unser bayerisches Aushängeschild im Kampf gegen Kindesmissbrauch ist eine neue Cyber-Spezialeinheit gegen Kindesmissbrauch – das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet, kurz das ZKI. Das achtköpfige Team von Spezialstaatsanwälten konzentriert sich insbesondere auf Betreiber und Nutzer von Darknet-Plattformen. Ich möchte, dass modernste Technik noch stärker eingesetzt wird. Ich habe daher mit einem niederländischen Forschungsinstitut eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, mit der wir die Entwicklung einer Art Suchmaschine für das Darknet unterstützen, den sogenannten Dark Web Monitor.

Warum setzen Sie sich für die Verkehrsdatenspeicherung ein?

Die fehlende Speicherung von Verkehrsdaten verhindert, dass wir Straftaten aufklären und teils noch laufenden Missbrauch stoppen können. Es ist unverständlich, dass wir Hinweisen etwa aus den Vereinigten Staaten nicht nachgehen können, weil die Daten in Deutschland schon gelöscht sind. Es gibt ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Verkehrsdatenspeicherung. Das Gericht öffnet darin Spielräume für die Speicherung von IP-Adressen. Die Bundesjustizministerin ist jetzt gefordert, zeitnah und konsequent zu handeln.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

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