#Betriebsärzte müssen sich beeilen
„Betriebsärzte müssen sich beeilen“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellt sich auf eine sinkende Impfbereitschaft ein und setzt darauf, dann möglichst viele Personen am Arbeitsplatz zu einer Immunisierung gegen Covid-19 bewegen zu können. „Wir kommen bald in eine Phase, in der wir diejenigen überzeugen müssen, denen der Weg zum Arzt oder ins Impfzentrum zu weit ist. Deswegen binden wir die Betriebsärzten vom 7. Juni an ein“, sagte Spahn der F.A.Z. Je mehr Ärzte sich beteiligten, desto schneller laufe die Impfkampagne. „Gelegenheit macht Impfung“, sagte Spahn.
Der Ausweitung auf möglichst viele Mediziner dient auch die neue Impfverordnung, die Spahn am Dienstag in die Ressortabstimmung der anderen Ministerien gegeben hat und die der F.A.Z. vorliegt. Am Donnerstag soll das Verfahren abgeschlossen sein, damit die Verordnung am 7. Juni in Kraft treten kann. An jenem Tag soll gemäß der neuen Regelungen die Impfpriorisierung in Arztpraxen und Impfzentren in ganz Deutschland entfallen. Wörtlich heißt es in dem Referentenentwurf: „Ein Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-Cov-2 besteht mit Aufhebung der Priorisierung ab dem 7. Juni 2021 für alle Personen.“
Überdies dürfen künftig neben Privatärzten auch Betriebsärzte die Spritzen verabreichen. Dazu gibt es eine neue „Handreichung Betriebsärzte zu Impfstoffen und Zubehör“ des Arbeitgeberverbands BDA, die dieser Zeitung ebenfalls vorliegt. Die Zeitvorgaben sind ambitioniert: Betriebsärzte, die in der am 7. Juni beginnenden ersten Impfwoche dabei sein wollen, müssen ihre Kontingente schon an diesem Freitag, 21. Mai, bis zwölf Uhr in den Apotheken bestellen.
Die Mengen sind begrenzt, und es steht nur zunächst nur der Impfstoff von BioNTech/Pfizer zur Verfügung. Jeder Betriebsarzt kann für die erste Impfwoche – Kalenderwoche 23 – maximal 804 Dosen ordern. Die Handreichung weist aber darauf hin, dass die Mediziner angesichts der fortdauernden Knappheit der Präparate vermutlich weniger erhalten werden, als sie bestellen. Wie viel tatsächlich ausgeliefert werden kann, entscheidet sich kommende Woche. In der Zeit danach könnten sich die Mengen und Marken ändern, heißt es in dem Papier.
Die Kontingentierung nach Medizinern und nicht nach Unternehmensgröße soll eine gerechte Verteilung sicherstellen, damit Konzerne nicht gegenüber Mittelständlern bevorzugt werden. Allerdings haben Großunternehmen in der Regel auch mehrere Werksärzte.
Neu ist in der veränderten Impfverordnung auch, dass der Bund im laufenden Jahr alle aufgrund der Coronavirus-Impfverordnung entstehenden Ausgaben ersetzt; zum einen der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung, zum anderen den privaten Krankenversicherungsunternehmen. Der Entwurf beziffert die Zusatzbelastungen für den Bundesetat auf 1,4 Milliarden Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung werde um 1,3 Milliarden Euro entlastet, bei den Privatversicherungen seien es 0,1 Milliarden.
Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.
Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.
Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.