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#Bewährungsstrafe für Ernst August von Hannover

Bewährungsstrafe für Ernst August von Hannover

Im oberösterreichischen Wels stand am Dienstag Ernst August Prinz von Hannover vor Gericht. Wobei die Richterin gleich zu Beginn feststellte, dass sie ihn als „Herr Hannover“ ansprechen werde – österreichischen Staatsbürgern ist das Führen von Adelstiteln seit 1919 verboten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, im Sommer 2020 in der Gegend von Gmunden einen Polizisten verletzt sowie bei anderen Gelegenheiten eine Polizistin sowie zwei Angestellte bedroht zu haben. Ob dies in einem von ihm selbst fahrlässig herbeigeführten Zustand der Unzurechnungsfähigkeit geschehen sei, zählte zu den Fragen, die zu klären waren.

Stephan Löwenstein

Ernst August äußerte im Landgericht Wels Bedauern und eine Bereitschaft, für Schäden aufzukommen, bezeichnete sich aber im Sinne der Anklage als nicht schuldig. Seine Anwälte beklagten, ihr Mandant sei in den Medien massiv vorverurteilt worden.

Drei Jahre ohne Almtal

Das Gericht in Wels verurteilte Ernst August am Dienstag schließlich zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Es sah es als erwiesen an, dass der 67-Jährige im Zustand voller Berauschung unter anderem Polizisten attackiert und ein auf seinem Anwesen tätiges Verwalter-Ehepaar massiv bedroht hat. Deshalb erteilte die Richterin auch die Weisung, dass Ernst August zumindest in den nächsten drei Jahren nicht an seinem bisherigen Wohnsitz im oberösterreichischen Almtal leben darf.

„Unmöglich“, „undenkbar“, reagierte Ernst August auf diesen Teil des Urteils entsetzt. Er lebe dort seit 50 Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gaben zunächst keine Erklärungen ab.

Die Vorfälle hatten im Vorfeld ein breites mediales Echo gefunden, nicht zuletzt angesichts der Position und der Vergangenheit des Familienoberhaupts der Welfen. Er ist bereits mehrmals mit Gewalttätigkeiten auffällig geworden und wurde 2010 rechtskräftig zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Ernst August: „Möchte mich entschuldigen“

In der Nacht auf den 15. Juli 2020 kam es zu einem Polizeieinsatz in einem Jagdhaus in Grünau, das einer Familienstiftung gehört und in dem er sich regelmäßig aufhalten soll. Dabei leistete er laut Anklage Widerstand, soll die Beamten beleidigt, sie „mit der Hinrichtung ihrer Familien“ bedroht und einen von ihnen verletzt haben. Die Polizisten entwanden ihm ein Wetzeisen zum Messerschleifen, führten ihn in Handschellen ab und brachten ihn in der psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses Vöcklabruck unter.

Ernst August beschwerte sich seinerseits mit einer Klage über den Einsatz sowie über ein vorläufiges Waffenverbot, das gegen ihn ausgesprochen wurde. Fünf Tage später soll er einer Polizistin im nahegelegenen Scharnstein Gewalt angedroht haben: Er werde ihr – so die Staatsanwaltschaft – mit einem Baseballschläger, den er im Taxi bei sich hatte, „eins über die Rübe“ ziehen und ihr „die Fresse“ einschlagen. In der Nacht zum 7. September soll er schließlich nahe dem Jagdhaus ein Fenster eingeschlagen und die in diesem Haus wohnenden Angestellten bedroht haben. Wieder wurde Ernst August festgenommen und zwei Tage später aus der Haft entlassen.

Der 67 Jahre alte deutsche, österreichische und britische Staatsangehörige sagte nun vor Gericht nur dies: „Ich möchte mich für alles bei den Beteiligten entschuldigen, bedauere das Geschehene und bin bereit, für die Schäden aufzukommen. Damit ist aus meiner Sicht alles gesagt.“

Die Verteidiger gaben vorab an, ihr Mandant habe sich im vergangenen Sommer in einer „Ausnahmesituation“ befunden, weil er „über Jahre isoliert und vom eigenen Sohn hintergangen wurde“. Sein Verhalten erklärten die Anwälte damit, dass er von seinem Zahnarzt starke Schmerzmittel erhalten habe. Außerdem zogen sie die Korrektheit von damals genommenen Blut- und Urinproben in Zweifel. Einer der Verteidiger ist Malte Berlin. Er ist zugleich Geschäftsführer einer Inkassofirma, die wiederum, wie die F.A.Z. berichtet hat, an einer Zivilklage Ernst Augusts um Vermögensfragen gegen seinen Sohn, Erbprinz Ernst August, beteiligt ist.

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