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#Bewährungsstrafe für Ex-MDR-Unterhaltungschef Foht

„Bewährungsstrafe für Ex-MDR-Unterhaltungschef Foht“

Der frühere MDR-Unterhaltungschef Udo Foht ist wegen Geldschiebereien im Zusammenhang mit Fernsehproduktionen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 72-Jährigen am Freitag wegen Betrugs in 13 Fällen sowie Bestechlichkeit schuldig. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Drei Monate dieser Strafe gelten zudem als bereits vollstreckt.

Schaden von 314.000 Euro

Foht hatte im Prozess gestanden, dass er bis zu seiner Entlassung 2011 immer wieder Geldgeber aus dem Showbusiness um Darlehen gebeten hatte. Dabei habe er gewusst, dass er die zumeist fünfstelligen Summen nicht pünktlich würde zurückzahlen können. Er habe das Geld benötigt, um Sendungen im MDR umsetzen zu können. Die Staatsanwaltschaft hatte den Vermögensschaden auf rund 314.000 Euro beziffert.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf ein Jahr auf Bewährung plädiert.

Foht soll einen selbstständigen Autor beruflich und finanziell über Jahre hinweg begünstigt haben. Laut Anklage ließ er diesem meist auf Umwegen über Produktionsfirmen und Privatleute Geld zukommen. Die Rückzahlung privater Darlehen soll teilweise über Rechnungen an den MDR gelaufen sein. Foht habe dafür ein „Finanzkonstrukt“ aufgebaut, das er über Jahre bedient habe, sagte der Vorsitzende Richter Michael Dahms. Der 72-Jährige habe gewusst, dass er das Geld nicht zurückzahlen konnte. Foht habe „unter Missbrauch seines Amts als Unterhaltungschef“ des MDR gehandelt und die Geldgeber getäuscht.

Foht finanzierte nach eigener Aussage den Autor, damit dieser für den MDR die Sendereihe „Wir sind überall“ produzierte. Das Geld vom Sender habe dafür nicht ausgereicht. Das Gericht hält dies allein für wenig glaubhaft. Foht habe durch das Finanzgeflecht immerhin seine Existenz aufs Spiel gesetzt und auch sein berufliches Ansehen, sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht vermutete zumindest am Ende ein „Abhängigkeitsverhältnis“ zwischen Foht und dem betreffenden Autor.

Die Tatvorwürfe bezogen sich auf die Jahre 2008 bis 2011. Die Staatsanwaltschaft ging außerdem davon aus, dass der Autor Foht erpresst hatte. Gegen den Mann, der im Prozess als Zeuge aussagte, läuft ebenfalls ein Verfahren. Die Kammer befragte im Lauf des sechsmonatigen Prozesses zahlreiche Zeugen befragt, darunter MDR-Intendantin Karola Wille.

Der öffentlich-rechtliche MDR hatte dem einst mächtigen Fernsehmanager Foht nach Bekanntwerden der Vorwürfe gekündigt. Ein Arbeitsgerichtsprozess endete damals mit einem Vergleich.

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