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#BGH-Urteil: Auf dem Cum-Ex-Karussell

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BGH-Urteil: Auf dem Cum-Ex-Karussell

Der Bundesgerichtshof hat mit der Feststellung einer Selbstverständlichkeit am Mittwoch für Aufsehen gesorgt: Steuern, die man nicht gezahlt hat, darf man sich vom Staat nicht zurückerstatten lassen. Dass es zehn Jahre brauchte, bis Deutschlands höchste Strafrichter diese Selbstverständlichkeit verkünden, erklärt, warum aus einer ziemlich dreisten Idee ein Steuerskandal wurde, den manche als größten Steuerraub aller Zeiten bezeichnen.

Eine Goldgräbermentalität

Denn was heute zu Recht und „ohne Zweifel“, wie der BGH betont, als Steuerhinterziehung gebrandmarkt wird, galt in der Finanzszene jahrelang als bombensicheres Investment. Die Gefahr, entdeckt zu werden, lag bei null, meinte man doch ein Steuerschlupfloch gefunden zu haben, das man sogar in Seminaren angstfrei anpreisen konnte. Renommierte Wirtschaftsanwälte fertigten zu diesem Zweck Gutachten an, für die sich heute eine ganze Branche schämt – abgesehen von denen, die es damals schon besser wussten.

Das mag mit einer heute kaum mehr vorstellbaren Goldgräbermentalität zusammenhängen, in der überschüssiges Testosteron den Blick auf die guten Sitten vernebelte. Auch der Staat hat sich mitreißen lassen: Den Hype um Aktien sollte Deutschland nicht verpassen. Erst die Finanzkrise im Jahr 2008 hat der Branche ein herbes Imageproblem verschafft, trotzdem sollte es immer noch ein paar Jahre dauern, bis es den ersten Cum-ex-Hasardeuren an den Kragen ging.
Seitdem hat sich die Stimmung dramatisch gewandelt. Inzwischen herrscht in der Öffentlichkeit weitgehend Einigkeit darüber, dass die beschriebenen Steuermodelle nicht nur unmoralisch, sondern auch kriminell waren.

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass auch die Akteure das reumütig einsehen. Die Reaktion der Privatbank M.M.Warburg & CO zeigt deutlich, wie die Verteidigungsstrategie auch in der Zukunft sein wird: Ein paar „Großdrahtzieher“ haben das Cum-ex-Karussell immer schneller gedreht; der Rest saß nur benommen drauf. So wegweisend das BGH-Urteil ist, letztlich ist es in einem Verfahren gefallen, das für Staatsanwaltschaft und Gerichte vergleichsweise leicht zu bewältigen war. Die wirklich harten Brocken kommen erst noch.

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