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# KuCoin wird von New York wegen unerlaubten Handelsgeschäften verklagt

“ KuCoin wird von New York wegen unerlaubten Handelsgeschäften verklagt „

Letitia James, die Generalstaatsanwältin für den US-Bundesstaat New York, hat bekanntgegeben, dass sie die Kryptobörse KuCoin verklagt, nachdem sie bestätigen konnte, dass der An- und Verkauf von Kryptowährungen über die Handelsplattform aus New York möglich ist, obwohl das Krypto-Unternehmen hier nicht ordnungsgemäß registriert ist. „Diese Klage ist eine der ersten, in denen eine Regulierungsbehörde vor Gericht argumentiert, dass ETH, eine der führenden Kryptowährungen, als Wertpapier einzustufen ist“, wie die Staatsanwältin in ihrem offiziellen Statement schreibt.

Die entsprechende Klage wurde am gestrigen 9. März beim Supreme Court of the State Of New York County eingereicht. Darin heißt es, dass die auf den Seychellen angesiedelte KuCoin gegen das Wertpapierrecht verstoßen hat, indem sie „Kryptowährungen zum Kauf und Verkauf anbietet, die als Wertpapiere und Commodities einzustufen sind“, ohne dass sie über die dafür notwendige Registrierung in New York verfügt.

Zudem wird der KuCoin vorgeworfen, dass KuCoin Earn – also das Krypto-Ertragskonto der Plattform – ebenfalls als Wertpapier zu interpretieren ist und damit auch gegen das Wertpapierrecht verstößt. Darüber hinaus soll die KuCoin sich fälschlicherweise als Börse ausgegeben haben, denn auch hierfür fehlt die nötige Genehmigung.

In diesem Kontext heißt es in der Klageschrift, dass „ETH, LUNA und UST sowohl nach Landes- als auch nach Bundesrecht als Commodities einzustufen sind“, wofür KuCoin jedoch die Registrierung als Commodities-Broker fehlt. Nach dem Howey Test wären die Earn-Produkte für besagte Kryptowährungen wiederum als Wertpapiere anzuerkennen, wofür ebenso keine Zulassung besteht. Dahingehend gibt die Staatsanwältin zu bedenken:

„Der Howey Test findet für die besagten Krypto-Tokens Anwendung, wie jüngst von den Bundesbehörden bestätigt wurde.“

Damit verweist James auf den Fall SEC vs. LBRY, der ihre Lesart stützen soll. In Folge dessen will die Staatsanwaltschaft zunächst ein Unterlassungsverbot für KuCoin für den Verkauf der besagten Wertpapiere und Commodities in New York erwirken. Zugleich soll die Kryptobörse detailliert aufstellen, wie viele New Yorker die vermeintlich illegalen Angebote der Kryptobörse bisher wahrgenommen haben.

Die Klage ist nun schon „das achte Vorgehen von James gegen dubiose Krypto-Handelsplattformen“, so die Staatsanwältin.

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