#Biontech muss Apotheke nicht mit Impfstoff beliefern
„Biontech muss Apotheke nicht mit Impfstoff beliefern“
Den Biontech-Impfstoff wird es vorerst nicht in Apotheken geben. Das hat das Landgericht Mainz entschieden und damit die Klage einer Kölner Apothekerin abgewiesen (Aktenzeichen: 11 HK O 6/21). Die Frau hatte einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, um das Mainzer Biotechunternehmen – gegen eine angemessene Vergütung – zur Lieferung von einem Impfstoffpaket mit 195 Ampullen zu zwingen.
Sie wolle ihren Kunden das Vakzin zur Verfügung stellen, weil die Impfungen durch den Staat zu langsam voranschritten, argumentierte sie. Biontech treffe deshalb einen „Kontrahierungszwang“ wie es ihn in anderen wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge etwa bei der Post oder der Energieversorgung gebe.
Eine solche Pflicht zum Vertragsabschluss sah die Kammer jedoch nicht. Sie verwies auf die nationale Impfstrategie, der sich auch Biontech beugen müssen. Die Apotheke werde nicht dadurch diskriminiert, dass der Staat in dieser Phase selbst die Impfung organisiert, heißt es in dem Urteil, das der F.A.Z. vorliegt. Biontech halte sich nur an die entsprechenden Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums. „Momentan ist es nicht einmal dem Staat möglich, genügend Impfstoff zu liefern, um die in den Impfzentren geschaffenen Kapazitäten überhaupt ausschöpfen zu können“, betonte das Gericht.
Auch die schon vielfach geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Impfverordnung wischte die Kammer beiseite. Dies sei hier nicht entscheidungserheblich. Die Apothekerin will das nicht hinnehmen, sie hat schon Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.
„Das Gericht hat die Tragweite des Rechtsstreits verkannt und auch die Bedeutung der nationalen Impfstrategie und der Impfverordnung für Private missverstanden“, sagt ihr Anwalt Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Höcker. „Unsere Mandantin wird daher weiterhin – gerade angesichts des bundesweiten staatlichen Impfversagens – für die Rechte der Apotheken kämpfen, die Bevölkerung endlich sachgerecht mit Impfstoffen zu versorgen“, führte der Anwalt weiter aus.
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