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#„Trans-Gesetz“ in Spanien: Geschlecht frei wählbar?

„Trans-Gesetz“ in Spanien: Geschlecht frei wählbar?

Eine „ausdrückliche Erklärung“ soll künftig genügen. Dann können spanische Bürger ihr Geschlecht wechseln, sobald sie 16 Jahre alt sind – ohne ein medizinisches Gutachten oder eine entsprechende Behandlung. Das sieht der Entwurf für das „Trans-Gesetz“ (Ley Trans) vor. Bis Mitte Februar will die spanische Gleichstellungsministerin Irene Montero die erste Fassung des „Gesetzes für die tatsächliche und effektive Gleichstellung von Transgender-Personen“ dem Kabinett vorlegen. Doch gegen die Pläne der linksalternativen Unidas Podemos-Partei (UP) erhebt sich nicht nur unter den Sozialisten Widerstand. Selbst Feministinnen geht der Entwurf zu weit. In der Linkskoalition, die erst seit gut einem Jahr an der Regierung ist, knirscht es: Ein weiteres Mal versucht der Juniorpartner Podemos, die Sozialisten vor sich herzutreiben.

Hans-Christian Rößler

Doch das will die stellvertretende sozialistische Ministerpräsidentin Carmen Calvo nicht zulassen. Sie will sich von Podemos in der Gleichstellungspolitik nicht in den Schatten stellen lassen, für die sie bis Anfang 2020 als Ministerin zuständig war.

Unter 16 Jahren nur mit Zustimmung der Eltern

Nach den Plänen von Podemos soll künftig eine Erklärung für eine Geschlechtsänderung im Personenstandsregister ausreichen. Es kann auch beantragt werden, in offiziellen Dokumenten auf die Erwähnung des Geschlechts zu verzichten. Ein medizinisches Gutachten und die „Veränderung des Aussehens oder der Körperfunktionen durch medizinische, chirurgische oder andere Eingriffe“ sind dann nicht mehr erforderlich, wie es in dem Text heißt. Die Altersgrenze liegt bei 16 Jahren; bei Minderjährigen zwischen 12 und 16 Jahren müssen die Eltern zustimmen.

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Bisher ist in Spanien als Voraussetzung für diesen Schritt die Diagnose einer Geschlechtsdysphorie – oder Geschlechtsidentitätsstörung – und eine Hormonbehandlung von zwei Jahren vorgeschrieben. Eine Operation für die Geschlechtsumwandlung ist seit 2007 nicht mehr nötig.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft seit 2018 Transsexualität nicht mehr als psychische Störung ein. Der Europarat hatte schon 2015 die Mitgliedsländer dazu aufgerufen, Verfahren zu entwickeln, die es erlauben, auf der Grundlage geschlechtlicher Selbstbestimmung Namen und Geschlecht zu ändern. Er empfahl auch die Abschaffung der obligatorischen medizinischen Behandlung oder Diagnose.

„Trans-Menschen sind trans“

Die meisten europäischen Länder schützen inzwischen die Rechte von Transgender-Personen. Einige verlangen für eine Anerkennung weiterhin eine Operation, eine Hormonbehandlung oder zumindest ein medizinisches Gutachten. Nur in sechs Staaten (Dänemark, Malta, Luxemburg, Belgien, Irland und Portugal) genügt laut einer Übersicht des spanischen Senders RTVE eine entsprechende Willensbekundung für eine Änderung des Geschlechts bei den Behörden, wie sie auch die spanische Gleichstellungsministerin anstrebt.

Sie beunruhige die Vorstellung, dass „das Geschlecht nur durch den bloßen Willen oder einen Wunsch gewählt werden soll“, kritisierte die stellvertretende Regierungschefin Carmen Calvo in einem Rundfunkinterview. Denn der Rest der 47 Millionen Spanier definiere die eigene Identität auf andere Weise.

Der spanische Verband der Lesben, Schwulen, Trans- und Bisexuellen (FELGTB) forderte wegen dieser „unglücklichen Worte“ Calvos Rücktritt. „Die Geschlechtsidentität wird nicht einfach gewählt, sie ist keine Laune, sie ist kein Wille und auch kein Wunsch. Trans-Menschen sind trans“, sagt der Vorsitzende Uge Sangil.

)

In Spanien prallen in dieser Debatte verschiedene Generationen aufeinander. Außerdem sieht auch ein Teil der feministischen Bewegung die bisherigen Errungenschaften im Kampf um die Gleichberechtigung gefährdet. Männer könnten beispielsweise ihre Geschlechtsidentität ändern, um in Frauengefängnisse zu kommen oder Leistungen in Anspruch zu nehmen, die für Frauen vorgesehen sind.

Kritik kommt auch von Sportverbänden. Denn laut dem Entwurf sollen Trans-Personen an Wettbewerben „gemäß ihrem registrierten Geschlecht“ ohne „Geschlechtsverifikationstests“ teilnehmen können. Das persönliche Bekenntnis zu einer männlichen oder weiblichen Geschlechtsidentität soll genügen.

Aus der spanischen Regierung heißt es, die „Positionen liegen noch weit auseinander“. Zunächst muss die Gleichstellungsministerin ihren Text mit den anderen Ressorts abstimmen. Dabei spielen das Justiz- und das Gesundheitsministerium eine wichtige Rolle, die beide von den Sozialisten geführt werden.

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