#Bizarrer Fall: Japanischer YouTuber macht Let’s Play, könnte dafür 2 Jahre ins Gefängnis gehen
Inhaltsverzeichnis
Vor kurzem berichteten wir von einem Japaner, der für einen YouTube-Upload verhaftet wurde. Jetzt wurde er für schuldig befunden.
Es gab in Japan Ärger aufgrund von Gameplay-Videos zu einer Visual Novel.
Passt lieber auf, wen ihr spoilert! Ihr könntet dafür ins Gefängnis gehen. Gut, der Spoiler hat nur am Rande etwas damit zu tun, wieso in Japan ein YouTuber nun offiziell zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.
Wir berichteten bereits vor einigen Monaten von diesem durchaus kuriosen Präzedenzfall, der dazu geführt hat, dass erstmals ein Mensch für das Hochladen von Gameplay-Videos auf YouTube verhaftet wurde. Jetzt gab es tatsächlich eine Verurteilung.
Gefängnis wegen Let’s Play?
Bei den erwähnten Gameplay-Videos dreht es es sich um Uploads des 53-jährigen Japaners Shinobu Yoshida, in denen er die Visual Novel Steins;Gate: My Darling’s Embrace gespielt hat und in denen unteranderem das Ende dieser romantischen Komödie zu sehen war. Außerdem hat Yoshida geschnittene Videos zu den Animes Steins;Gate und SPYXFAMILY hochgeladen, in denen die Handlung verkürzt zusammengefasst wurde.
Link zum YouTube-Inhalt
Besonders relevant war in diesem Fall, dass Yoshida die Videos nicht nur ohne Absprache mit den Rechteinhabern hochgeladen hat, sondern auch monetarisieren ließ, um Geld damit zu verdienen. Erschwerend kommt bei dem Gameplay hinzu, dass der Gameplay-Anteil einer Visual Novel derart gering ausfällt, dass ein derartiges Video durchaus eine kostenlose Alternative zum Kauf darstellt.
In einem Statement der japanischen Content Overseas Distribution Association (CODA), die Shinobu Yoshida erst angeklagt hatte, ist von Böswilligkeit
und unfairen Werbeeinnahmen
die Rede. Zusätzlich hatte Yoshida zuvor bereits gestanden, dass er sich des Gesetzesbruches bewusst war.
Am 7. September wurde der Angeklagte daraufhin offiziell zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und einer Geldstrafe von einer Million Yen verurteilt, was etwa 6.300 Euro entspricht. Allerdings wandert Yoshida nicht sofort ins Gefängnis, sondern ist fünf Jahre lang auf Bewährung. Sollte er kein weiteres Gesetz brechen und die Bewährungs-Auflagen erfüllen, entgeht er der Haftstrafe.
Abschließend spricht die CODA davon, auch in Zukunft der unbefugten Verbreitung geschützter japanischer Inhalte entgegenzuwirken.
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