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#Black Friday und Co.: So tricksen Händler bei Rabattaktionen

„Black Friday und Co.: So tricksen Händler bei Rabattaktionen“

Immer wieder verleiten Online-Händler mit einem Cyber Monday einem Amazon Prime Day oder dem Black Friday Menschen zum Kauf von Dingen, die sie häufig nicht benötigen. Allerdings hat der aufgedruckte Rabatt meist wenig mit der Realität zu tun. So kannst du unwahre und gute Angebote unterscheiden.

Auf Amazon mit dem Handy einkaufen.
Online-Shopping bei AmazonBildquelle: Pixabay

Black Friday, Singles Day, Prime Day: Tage, an denen Händler wie Amazon, notebooksbilliger.de oder Otto unzählige Produkte zu Schnäppchenpreisen verschleudern. Richtig? Falsch! Doch das bedeutet im Umkehrschluss auch nicht, dass du am Black Friday keine Schnäppchen finden wirst. Du musst nur wissen, wie sich echte Deals von Scheinangeboten unterscheiden lassen. Wir verraten dir, wie du vorgehen und worauf du achten musst, damit der Black Friday zu einem echten Schnäppchen-Tag wird.

Tipps und Tricks zum Rabatt-Kauf im Überblick:

  1. Preise vergleichen
  2. Seriosität des Verkäufers prüfen
  3. Nicht mehr kaufen, als man braucht
  4. Widerrufsrecht nutzen

Herstellerpreis vs. Straßenpreis: Vergleichen lohnt sich auch am Black Friday & Prime Day

Oft wirbt der Händler mit Rabatten in Höhe von XY Prozent. Der Kunde denkt, dass das Gerät vor der Aktion noch ein Vielfaches mehr gekostet hat. Tatsächlich ist der Referenzpreis, von dem die Prozentzahl abgezogen wird, häufig der unverbindliche Verkaufspreis (UVP) des Herstellers. Dieser Preis ist gegebenenfalls längst überholt im Vergleich zum sogenannten „Straßenpreis“. Der „Straßenpreis“ besagt, wie viel das Smartphone im freien Handel kostet.

Ein Beispiel: Ein Hersteller bringt ein Handy für 200 Euro auf den Markt. Nach einiger Zeit kostet es im Handel regulär 150 Euro. Am Black Friday (oder dem Prime Day) bietet der Händler das Gerät allerdings für 100 Euro an und bewirbt es mit einem Preisnachlass von 50 Prozent – zum UVP. Die tatsächliche Ersparnis, nämlich die gegenüber den vorher beim selben Händler veranschlagten 150 Euro, liegt dann allerdings nur bei knapp 33 Prozent.

Mit diesem Trick, den mancher Händler auf die Spitze treiben, entstehen „Mega“-Rabatte von beispielsweise 70 Prozent. Gerade im Bereich Smartphones lässt sich offensiv mit hohen Rabatten werben, da die Geräte – insbesondere solche mit Android-Betriebssystem – relativ schnell an Wert verlieren. Wir bieten zu jedem Gerät einen Preisvergleich an, der den aktuell günstigsten Preis angibt – ein Vergleich vor dem Kauf lohnt sich immer.

Beispielsweise:

  • Samsung Galaxy S22 Plus – Preisvergleich
  • Preisvergleich des Apple iPhone 11
  • Xiaomi Mi 10 – Preisvergleich

Novellierung der Preisangabenverordnung – ab Mai 2022 sollte es fair zugehen

Die grundsätzliche Idee hinter der seit Mai 2022 gültigen Regelung war im Grunde recht simpel. Händler sollten unterm Strich gesetzlich dazu verpflichtet werden, bei Preisermäßigungen für Waren als Vergleichspreis den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, der „innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet“ wurde. Leider wurde die Vorschrift missverständlich formuliert und umfasst auch einige Ausnahmen. Allen voran: Bei Werbung mit dem unverbindlichen Verkaufspreis (UVP) gilt diese nicht. Zumindest, wenn für den Verbraucher ersichtlich ist, dass es sich dabei lediglich um einen Preisvergleich und nicht um eine Ermäßigung handelt.

Wir haben uns stichprobenartig einige Produkte in den Online-Shops von Notebooksbilliger, Cyberport, Otto, MediaMarkt und Amazon angesehen (im Oktober 2022). Das Ergebnis: Sie alle scheinen die 30-Tage-Regelung zu ignorieren und auf den Vergleich zum UVP zu setzen. Es ist allerdings fraglich, ob es sich tatsächlich lediglich um einen Vergleich handelt. Zumal nur einige wenige Geräte mit der unverbindlichen Preisempfehlung vergleichen werden, die Kaufpreise in einigen Fällen in knalligem Rot abgebildet werden, teilweise eine ebenso rote Prozent-Anzeige à la „-39 Prozent“ eingeblendet wird und der UVP ausnahmslos überall durchgestrichen ist.

Novellierung der Preisangabenverordnung
Preisvergleich mit dem UVP

Bei größeren Rabattaktionen, wie etwa dem Prime Day, scheinen sich die Händler der neuen Regelung zwar eher bewusst zu sein. Dennoch sollten Anwender nach wie vor aufpassen und sich den Preisvergleich im Zweifelsfall lieber ein Mal zu viel als zu wenig ansehen.

Die Mär von der geschenkten Mehrwertsteuer

Eine gern gesehene Rabattaktion bei Technik-Angeboten ist die geschenkte Mehrwertsteuer. Zwar ist vielen Kunden geläufig, dass der Staat keinesfalls auf die ihm zustehenden 19 Prozent verzichtet. Allerdings wird durch die Werbung suggeriert, dass man ebendiese 19 Prozent tatsächlich einspart. Unabhängig davon, dass als Referenz womöglich ebenfalls der Herstellerpreis angegeben wird, geht die Trickserei in diesem Punkt noch etwas weiter. Im Regelfall wird die Mehrwertsteuer auf den Netto-Preis der Ware erhoben, anstatt vom Bruttobetrag abgezogen zu werden.

Was mathematisch klingt, ist mit einem Beispiel einfach zu erklären: Beträgt der Warenwert eines Geräts 100 Euro, wird es an einer deutschen Kasse normalerweise 119 Euro kosten. Da von diesen 119 Euro die Steuer abgeführt werden muss. Wenn der Händler nun mit „Mehrwertsteuer geschenkt“ wirbt, reicht es aus, wenn er etwas mehr als 15 Prozent abzieht, um auf einen Nettobetrag zu gelangen, der plus 19 Prozent den Ausgangs-Brutto-Betrag ergibt. Der tatsächliche Rabatt beträgt bei dieser Masche also keineswegs 19, sondern knapp 16 Prozent. Mehr dazu in unserem Erklärvideo:

Zeit- und Mengen-Limits mit Argwohn beachten

Speziell im Online-Handel werden Kunden zum Kauf gedrängt: Viele Angebote werden am Black Friday, Singles Day und Co. als zeitlich und in der Menge limitiert angeboten. Damit wird dem Kunden Druck gemacht, ein Produkt möglichst schnell und am besten ohne weiter nachzudenken zu kaufen. Ansonsten läuft entweder ein Countdown ab oder das Produkt ist angeblich vergriffen. Zwar sind diese Angebote nicht immer zwingend gelogen. Eine etwaige Warenknappheit wird jedoch nicht selten künstlich erzeugt.

Bei Offline-Angeboten kann dagegen das Gegenteil der Fall sein. Manche Händler werben mit einem bestimmten Gerät, um Käufer in ihre Läden zu locken. Dabei ist die Anzahl der reduzierten Produkte so gering, dass diese bereits nach nur wenigen Stunden oder gar nach nur wenigen Minuten vergriffen sind.

Augen auf beim Zubehör-Kauf

Online-Händler haben am Black Friday, Amazon Prime Day und Co. ein Ziel: verkaufen, verkaufen, verkaufen. Natürlich pro Kunde möglichst viel. So werden Systemangebote geschnürt, bei denen ein Kunde ein Produkt mit Zubehör angeboten bekommt. Der Endpreis des Pakets liegt zwar über dem des eigentlich zu kaufen beabsichtigten Produkts, aber unter dem der summierten Einzelpreise der zusammengeschnürten Waren. Dennoch sollte auch hier mit Argusaugen verglichen werden. In der Regel beabsichtigt man nur für ein Produkt Geld auszugeben. Die Rechnung steigt durch ungeplantes Zubehör in die Höhe. Darum solltest du dir vor dem Kauf folgende Fragen stellen:

  • Sind die Zusatzprodukte bei anderen Händlern günstiger?
  • Braucht du das Zubehör wirklich?
  • Bist du bereit mehr Geld auszugeben?

Seriosität des Angebots am Black Friday prüfen

Günstige Angebote können gerade am Black Friday, Singles Day oder anderen Sonderaktionen zu überhasteten Käufen führen. Das ruft natürlich auch Betrüger auf den Plan, die das schnelle Geld suchen. Das Online-Verkaufsportal Amazon ist dadurch schon seit langem Ziel solcher Geschäfte. Oft und gerne werden unbemerkt Technikangebote zu Traumpreisen angeboten – sie können sich jedoch schnell als Fake herausstellen. Du solltest die Angebote also abermals genau überprüfen und im Zweifel lieber vom Kauf absehen.

  • Auch interessant: Kleinanzeigen: So funktionieren die Maschen von Betrügern

Das böse Erwachen gibt es spätestens dann, wenn der Artikel nicht die gewünschte Qualität aufweist. Oder noch schlimmer – gar nicht erst zu Hause eintrifft. In einem solchen Fall sollte man sich sofort mit dem Kundendienst in Verbindung setzen. Amazon verhält sich dabei kulant. Auch, wenn man nicht direkt über den Amazon-Store einkauft.


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Bildquellen

  • Preisvergleich mit dem UVP: Otto / inside digital
  • Garantie, Gewährleistung und Widerrufsrecht: Lass dich nicht täuschen: Pixabay / andibreit
  • Online-Shopping bei Amazon: Pixabay

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