Sozialen Medien

FSK 12 verunsichert Eltern – so kommen Grundschulkinder ins Kino

Wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht erreicht hat, kommt nur unter einer Bedingung in die Realverfilmung von „Drachenzähmen leicht gemacht“.

Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir eine Provision, die unsere
redaktionelle Arbeit unterstützt. Der Preis für dich bleibt dabei
unverändert. Diese Affiliate-Links sind durch ein Symbol
gekennzeichnet.  Mehr erfahren.

Gemeinsam mit Wikinger Hicks (Mason Thames) und seinem Drachen Ohnezahn können wir uns im Kino auf ein spannendes Abenteuer begeben. Obwohl sich vor allem Kinder im Grundschulalter auf „Drachenzähmen leicht gemacht“ (im Original: „How to Train Your Dragon“) freuen, unterliegt der Film der FSK-Altersfreigabe ab zwölf Jahren. Das stellt Eltern hierzulande vor eine kleine Herausforderung.

Einen ersten Eindruck von der Live-Action-Version verschafft euch der offizielle Trailer:

„Drachenzähmen leicht gemacht“ ist FSK 12: Wer darf den Film im Kino sehen?

Tragen die Animationsfilme zur „Drachenzähmen leicht gemacht“-Reihe allesamt die FSK 6, sieht das bei der neuen Realverfilmung anders aus: Die FSK 12 schockiert nicht nur kleine Drachen-Fans, sondern auch ihre Eltern. Der Grund: Oft entsteht der Eindruck, Kinder unter zwölf Jahren dürften diesen Film nicht im Kino sehen. Dem ist aber nicht so. Laut FSK gilt:

„Nach der Parental-Guidance-Regelung (PG) können Kinder ab 6 Jahren Kinofilme mit einer FSK Freigabe ab 12 Jahren besuchen, wenn sie ein Elternteil oder eine erziehungsbeauftragte Person dabei begleitet.“

Wenn ihr also gemeinsam mit eurem Nachwuchs im Alter von sechs bis elf Jahren zu „Drachenzähmen leicht gemacht“ gehen wollt, ist das problemlos möglich. Kinder unter zwölf Jahren dürfen den Film nur schlichtweg nicht allein besuchen. Sofern ihr nicht die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten seid, müsst ihr allerdings noch etwas beachten.

Wegen FSK 12: Voraussetzung für „Drachenzähmen leicht gemacht“

Neben Eltern und dem Vormund können volljährige Angehörige – etwa Onkel, Tanten, Großeltern – oder vertraute Bezugspersonen die Erziehungsbeauftragung beim Kinobesuch übernehmen. Voraussetzung ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

In der Regel reicht eine mündliche Absprache aus. Viele Kinobetreiber behalten sich jedoch vor, die Erziehungsbeauftragung zu prüfen. In diesem Fall muss die volljährige Begleitperson sowohl ihre eigene Volljährigkeit als auch eine schriftliche Einverständniserklärung eines Elternteils nachweisen.

Ein sogenannter Elternzettel sollte folgende Angaben beinhalten:

  • Name des Erziehungsberechtigten
  • Name des Erziehungsbeauftragten
  • Name des Kindes
  • Ort, Datum sowie Uhrzeit der Veranstaltung
  • Telefonnummer der Erziehungsberechtigten (für Notfälle)
  • Unterschrift des Erziehungsberechtigten
  • Unterschrift des Erziehungsbeauftragten

Elternzettel-Vorlage als Download zum Ausdrucken

Insbesondere für Kindergeburtstage, bei denen ein Kinobesuch mit nur einem Erwachsenen, aber mehreren Kindern geplant ist, ist die Mitnahme einer solchen Einverständniserklärung für jedes Kind empfehlenswert.

„Drachenzähmen leicht gemacht“: FSK 12 – für welches Alter ist der Film geeignet?

Ich habe den neuen „Drachenzähmen leicht gemacht“-Film mit unserem „Kinderredakteur“ Levi gesehen. Der 8-Jährige fühlte sich zu keinem Zeitpunkt unwohl oder verängstigt. Obwohl die Live-Action-Version deutlich düsterer daherkommt als die Animationsvorlage, gibt es stets entspannte und helle Momente zum Durchatmen.

Da die Handlung der Neuauflage nahezu identisch zum Original ist, sind zudem keine unangenehmen Überraschungen zu erwarten. Lediglich die Drachen sehen weniger niedlich, dafür aber mächtig und realistisch aus. Auf Levi wirkte das aber nicht beängstigend. Stattdessen war es für ihn ein Grund, die Adaption mehr zu mögen.

Letztendlich können die Erziehungsberechtigten selbst am besten entscheiden, ob die „Drachenzähmen leicht gemacht“-FSK ab zwölf Jahren berechtigt ist.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Sozialen Medien kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!