#Brotverbot in Rheinland-Pfalz: Alles halb so wild

Das Land ist in Aufruhr. Brot wurde verboten! Nun ja, nicht ganz. Sondern halb. Der Verkauf halber Brote, er ist nicht mehr erlaubt! So jedenfalls titeln es gleich mehrere Medien dieser Tage, besonders drastisch natürlich jene Kollegen aus dem Boulevardjournalismus, die es vermögen, aus jeder noch so kleinen Nichtigkeit Brisanz zu saugen. In nachrichtenarmen Sommerferienzeiten wie diesen spricht da durchaus der Neid aus uns.

Aber von vorne. Von der anderen Seite des Rheins nach Frankfurt hinübergeschwappt war die Nachricht, dass das rheinland-pfälzische Landesamt für Mess- und Eichwesen seit einigen Tagen ganz hart durchgreife. Bäckereien drohen demnach Bußgelder, wenn sie halbe Brotlaibe verkaufen, ohne diese vorher zu wiegen. Von hohen Summen in dreistelliger Höhe ist die Rede. Da muss man sich schon die Augen reiben: Ist es denn die Möglichkeit? In einer Zeit wie dieser, in denen gefühlt alles so teuer ist wie noch nie, was vor allem an der Supermarktkasse schmerzt, weshalb manch einer vermutlich zurück zur guten alten „Friss die Hälfe“-Diät gekehrt ist, werden einem solche Steine in den Weg gelegt. Unverschämt!

Nun wollten wir natürlich auch ein Stück abhaben von dieser schönen Torte Aufmerksamkeit und haben uns auf die Suche gemacht nach Antworten auf die Frage, wie es denn die Möglichkeit sei. Vor allem interessiert hat uns natürlich, ob uns in Hessen ein ähnliches Schicksal droht und halbe Brote hierzulande vielleicht schon längst verboten sind, also sämtliche Bäckereien, bei denen wir diese Hälften immer mal wieder kaufen, regelmäßig das Gesetz übertreten.

„Wenn Sie es durchschneiden, ist es ein neues Produkt“

Der Leiter der hessischen Eichdirektion Stefan Kähne kann uns beruhigen: „Niemand verbietet den Bäckereien, ein halbes Brot zu verkaufen.“ Wirklich nicht? Nein, sagt Kähne. Und Bußgelder würden auch nicht verhängt. Tatsächlich aber sei es nicht mit dem Deutschen Eichgesetz vereinbar, wenn ganze Brote halbiert werden und dann einfach zu einem beliebigen Preis verkauft würden. Normalerweise würden Brote während der Produktion gewogen. „Wenn Sie es durchschneiden, ist es ein neues Produkt“. Vor dem Verkauf müsse dieses gewogen und entsprechend gekennzeichnet bepreist werden. Also: „Man kann das Brot halbieren, muss es aber wiegen, dann ist alles völlig in Ordnung.“ Das sei bundesweit so und nichts Ungewöhnliches.

Sie wollen nur die Hälfte eines Brotes? Gibt es, aber nur nach dem Wiegen.


Sie wollen nur die Hälfte eines Brotes? Gibt es, aber nur nach dem Wiegen.
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Bild: dpa

Auch Kähnes rheinland-pfälzische Kollegen stellen am Montagnachmittag klar: Der Verkauf halbierter Brote wurde „vom Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz weder untersagt noch bestraft“. Bäckereien dürften weiterhin halbierte Brote verkaufen. Die Behörde habe in einem Fall – dem Vernehmen nach eine Bäckerei in Kaiserslautern ohne Waage – darauf hingewiesen, dass es nicht rechtens sei, vorverpackte halbe Brote ohne Gewichtskennzeichnung anzubieten. Bußgeld habe diese Bäckerei aber nicht zahlen müssen.

Diese Überprüfung sei im Sinne der Bäckereikunden: Es „soll gewährleistet werden, dass der Verbraucher den seinem gezahlten Entgelt entsprechenden Warenwert erhält“. In dem konkreten Fall sei es um ein 2000-Gramm-Brot gegangen, das die Bäckerei als Ganzes zum Preis von 7,65 Euro angeboten hat. Ein Viertel des Brotes sei für 2,40 Euro verkauft worden. Das, so wird gerechnet, ergebe einen Gesamtpreis von 9,60 Euro, der den Preis des eigentlichen Brotes übersteige. Die „Kennzeichnungsforderung“ diene dem Verbraucherschutz.

„Der hat vermutlich gerade Besseres zu tun“

Aber, wie gesagt: Verboten ist das Halbieren von Broten deshalb noch lange nicht. Das erklärt auch, weshalb sämtliche Mainzer Bäckereien am Montag noch nichts von dem angeblichen Verbot gehört haben. Nur in einer Bäckerei gibt eine – sicherlich zeitungsaffine – Mitarbeiterin an, momentan keine halben Brote zu verkaufen. Wir machen uns eine gedankliche Notiz, sie noch einmal anzurufen und aufzuklären.

Woher aber kommt nun diese Bußgeldsumme, von der alle berichten, in dreistelliger Höhe? Friedrich Hollinger, stellvertretender Leiter des Landesamt für Mess- und Eichwesen in Rheinland Pfalz, kann es sich nicht erklären. „Es ist nicht so, dass man jedes Mal für eine falsch geeichte Waage 200 Euro Bußgeld verhängt“, erklärt er die Bestrafungskriterien seiner Behörde. „Wir schauen uns jeden Fall einzeln an.“ Um den Bußgeldbescheiden in dreistelliger Höhe auf die Schliche zu kommen, habe das Amt alle Bescheide der vergangenen eineinhalb Jahre durchgeschaut, aber nichts Vergleichbares gefunden.

Alles seltsam, stellen wir also fest. Aber auch: Das Leben in Deutschland ist zumindest für Brotliebhaber nicht ganz so dramatisch, eher halb so wild, wenn auch typisch reguliert. Um das Eichgesetz zu ändern, müsse, so hört man derweil aus einer der vielen Behörden dieses Landes, die nach diesen Gesetzen handeln, offenbar Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) ran. Aber, so schätzen es die Eich-Experten ein: „Der hat vermutlich gerade Besseres zu tun.“

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