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#Brüsseler Klage gegen AstraZeneca verpufft vor Gericht

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Brüsseler Klage gegen AstraZeneca verpufft vor Gericht

Der britisch-schwedische Pharmakonzern AstraZeneca muss bis Ende September weitere 50 Millionen Dosen seines Corona-Impfstoffs an die EU liefern. Das hat ein Brüsseler Gericht am Freitag entschieden. Es bleibt damit weit hinter der Erwartung der EU-Kommission zurück, die den Impfstoffhersteller im April auf die Lieferung von 120 Millionen Dosen bis Ende Juni und weiterer 180 Millionen Dosen bis Ende September verklagt hatte. Diese Liefermengen waren im Liefervertrag im August 2020 vereinbart worden. Die Brüsseler Behörde war über die im Winter mehrfach aufgetretenen Lieferausfälle empört gewesen.

Kommissionschefin Ursula von der Leyen nannte das Urteil dennoch einen Erfolg, weil der Brüsseler Richter eindeutig festgestellt habe, dass das Unternehmen seine Vertragsverpflichtungen gebrochen habe.

AZ hat viel weniger geliefert

Der Hersteller hob dagegen hervor, dass er bereits mehr als 70 Millionen Dosen geliefert habe und die jetzt vom Gericht verfügten Lieferverpflichtungen bis September problemlos einhalten könne. Vor allem habe der Brüsseler Richter festgestellt, dass die EU bei Produktionsausfällen keinen vollständigen Zugriff auf die vertraglich vereinbarten Mengen habe.

Hintergrund der Klage war, dass das Unternehmen bisher deutlich weniger Impfstoff in die EU geliefert hat, als im Bestellvertrag vom August 2020 ausgewiesen war. Darin hieß es, AZ werde „nach besten Kräften“ (best efforts) im ersten Quartal des Jahres 120 Millionen Dosen und im zweiten 180 Millionen Dosen liefern. Tatsächlich erhalten hat die EU im ersten Vierteljahr 30 Millionen Dosen, für das zweite hatte AZ zunächst 70 Millionen zugesagt, wird diese Zusage aber voraussichtlich ebenfalls nicht einhalten.

Das Unternehmen begründet die Ausfälle mit Produktionsschwierigkeiten. Die Brüsseler Behörde hatte dagegen irritiert, dass AZ seine Lieferverpflichtungen in Großbritannien weitgehend erfüllt hat. Juristen hatten schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass die britische Regierung besser mit dem Unternehmen verhandelt hatte als die EU-Vertreter. 

Die Klage war von Beginn an umstritten gewesen, weil sie dem Ansehen des AZ-Impfstoffs weiteren Schaden zuzufügen drohte. Nach Impfungen mit dem Vakzin sind in höchst seltenen Einzelfällen Hirnvenenthrombosen aufgetreten. Während die EU-Arzneimittelagentur Ema dennoch uneingeschränkt empfiehlt, das Präparat zu verabreichen, haben die Behörden in den Mitgliedstaaten teilweise altersbezogene Einschränkungen verordnet.

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