#Bund und Länder wollen Lockerungen beschließen

Bund und Länder wollen Lockerungen beschließen

Bund und Länder wollen trotz steigender Infektionszahlen von kommender Woche an weitere Lockerungen für die Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland beschließen. Das geht aus einem Beschlussentwurf zum morgigen Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer hervor, der der F.A.Z. vorliegt. Grundsätzlich soll der Lockdown vorerst bis zum 28. März verlängert werden.

Lorenz Hemicker

Demnach soll ab dem 8. März die erlaubte Zahl der Personen bei privaten Zusammenkünften erhöht werden. Gegenwärtig dürfen Angehörige eines Haushaltes nur eine andere Person treffen. Künftig sollen wieder bis zu fünf Personen zusammenkommen dürfen, zuzüglich etwaiger Kinder bis 14 Jahre. In Regionen mit einer geringeren Sieben-Tage-Inzidenz soll der Personenkreis auf zehn erweitert werden. Unklar ist offenbar noch, ob diese Erweiterung schon ab 50 oder erst ab 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner greifen soll. Umgekehrt gilt das auch für die Grenze, ab der die nun beschlossenen Lockerungen wieder auf die bislang geltende Regel verschärft würde.

Nachdem bereits seit 1. März die Friseure wieder geöffnet haben, sollen ab kommendem Montag Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte bundesweit einheitlich folgen. Sie werden ab sofort dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie benötigen dazu ein entsprechendes Hygienekonzept, über das viele Unternehmen schon vor dem jüngsten Lockdown verfügten, und müssen zudem die Zahl ihrer Kunden auf eine Person pro 20 Quadratmeter begrenzen. Auch körpernahe Dienstleistungsbetrieben sowie Fahr- und Flugschulen dürfen wieder Kunden empfangen. Von ihnen werde allerdings nicht nur Hygienekonzepte gefordert, sondern auch ein Testkonzept für ihr Personal. Zudem müssen ihre Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen Covid-19-Schnelltest oder Selbsttest vorlegen.

Überhaupt sollen die nun beschlossenen Lockerungen durch umfangreiche Corona-Tests abgesichert werden. Sie werden in dem vorliegenden Entwurf zum Eckstein bei der Eindämmung der Pandemie. Bis Anfang April sollen Unternehmen, Länder und Kommunen sicherstellen, dass alle Menschen, die die nicht erkrankt sind, jede Woche kostenlos schnellgetestet werden und eine entsprechende Bescheinigung über das Testergebnis erhalten. Offen ist in dem Entwurf von Bund und Ländern noch, ob sich das Angebot auf mindestens einmal oder zweimal pro Woche beläuft.

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