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#Bundesländer verzeichnen großes Interesse an Impfauffrischungen

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Bundesländer verzeichnen großes Interesse an Impfauffrischungen

Die Bundesländer erwarten ein starkes Interesse an Auffrischungsimpfungen für den Schutz gegen Covid-19 und sehen sich dafür ausreichend gerüstet. Das geht aus einer Umfrage der F.A.Z. unter den 16 Gesundheitsministerien hervor. In den ersten Tagen der Kampagne sind dort etwa 13.000 solcher Injektionen verabreicht worden. Bis zum Jahresende wird mit 10 bis 10,5 Millionen gerechnet. Das ist etwa ein Zehntel aller seit Ende Dezember in Deutschland verabreichten Dosen zur Grundimmunisierung.

Die Reaktionen auf die neuen Angebote seien positiv, schon vor Beginn der Kampagne habe es interessierte Nachfragen gegeben, teilt etwa Schleswig-Holstein mit. Das Land bietet die sogenannten Booster-Impfungen seit dem 24. August in Impfzentren an und seit Mittwoch auch in Arztpraxen. In den ersten Tagen habe es rund 1900 dieser Injektionen gegeben, sagte ein Ministeriumssprecher. Demnächst würden personalisierte Schreiben an alle Personen im Alter ab 80 Jahren verschickt, um sie über die Impfmöglichkeiten zu informieren,

Hintergrund der Auffrischungskampagne sind die Ratschläge der Gesundheitsministerkonferenz aus dem August und die geänderte Corona-Impfverordnung, die  am 1. September in Kraft getreten ist. Diese schreibt einen gesetzlichen Anspruch auch für sogenannte „Folge- und Auffrischimpfungen“ fest. Die Gesundheitsminister empfehlen diese unter anderem für Personen in der Eingliederungshilfe für Behinderte, in Pflegeheimen und in weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen. Das Angebot richtet sich zudem  an Überachtzigjährige, an Pflegbedürftige zuhause, an Immungeschwächte oder Immunsupprimierte sowie an  Personen, die bisher nur Vektorimpfstoffe vom Typus AstraZeneca oder Johnson&Johnson erhalten haben.

Noch keine STIKO-Empfehlung

Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die abgeschlossene Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegen muss. Das bedeutet, dass derzeit Personen für Folgeinjektionen in Frage kommen, die bis zum März ihren ersten vollständigen Impfschutz erhalten hatten. Dieser tritt in der Regel zwei Wochen nach der zweiten Impfung ein; im Falle des Herstellers Johnson&Johnson reicht eine Injektion  aus. Die Auffrischungsimpfungen erfolgen nur mit den mRNA-Impfstoffen von BioNtech/Pfizer oder Moderna.

Die Impfverordnung ist sehr viel offener als der Beschluss der Gesundheitsminister. Sie definiert die Zielgruppen nicht weiter und macht auch sonst keine Vorgaben, so dass theoretisch alle Geimpften auf ein Boosting bestehen können. Allerdings heißt es in dem Erlass, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Injektionsabstände „sollen eingehalten werden“. Noch liegen Empfehlungen der STIKO für die  Auffrischungen nicht vor; mit ihnen wird in der kommenden Woche gerechnet. Schleswig-Holstein verweist aber auf eine Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI), zu dem die STIKO gehört, wonach aus immunologischer Sicht gegen Folgeimpfungen nichts spreche, „um einen mit der Zeit nachlassenden Impfschutz aufzufrischen“.

Die Regelungen der Gesundheitsminister, der Impfverordnung und des RKI sind also ausreichend unpräzise, so dass die Bundesländer sie selbst auslegen können. Deshalb setzen einige für die Auffrischungen Impfteams ein, andere nutzen dafür auch die Impfzentren, bis sie Ende September weitgehend schließen werden. Die meisten verlassen sich aber vor allem auf die niedergelassenen Ärzte, die auch die Heime betreuen.

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