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#Bundesnetzagentur verbietet Wasseraufbereiter – Das ist der kuriose Grund

Bundesnetzagentur verbietet Wasseraufbereiter – Das ist der kuriose Grund

Die Bundesnetzagentur hat den Verkauf und die Nutzung eines Wasseraufbereiters verboten. Nach Angaben des Herstellers soll der Wasservitalisierer das Wasser mittels einer Handsonde energetisieren und dadurch die Selbstheilungskräfte des Körpers aktivieren. Doch das Gerät hat Nebeneffekte.

Wasserflasche
Bildquelle: Thorsten Neuhetzki / inside digital

Daher hat die Bundesnetzagentur den Verkauf und die Nutzung eines Wasservitalisiers der Wassermatrix AG aus der Schweiz verboten. Der Vorwurf des Regulierers: Das Gerät verursacht Funkstörungen im Amateurfunkband. Funkamateure und andere Marktüberwachungsbehörden hatten im vergangenen Jahr Störungen gemeldet.

„Unser Prüf- und Messdienst sorgt dafür, dass Frequenzen störungsfrei genutzt werden können“, sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Gleichzeitig schützen wir mit dem Vertriebsverbot Verbraucher davor, viel Geld für ein Gerät auszugeben, das sie nicht benutzen dürfen.“

Wasseraufbereiter kostet 8.000 Euro

Nachdem zahlreiche Störungsmeldungen bei der Bundesnetzagentur eingegangen waren, hatte der Prüf- und Messdienst Ermittlungen eingeleitet und den Wasservitalisierer im Messlabor Kolberg überprüft. Es wurde festgestellt, dass das Gerät eine fehlerhafte Konformitätserklärung besitzt und eine unzulässige Störaussendung erzeugt. Der Wasservitalisierer erfülle damit nicht die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Nach Angaben des Deutschen Amateur-Radio-Club ev. (DARC e.V.) handele es sich um eine bis zu 20 Watt starke HF-Abstrahlung im 2-Meter-Band. Dabei handelt es sich um Frequenzen zwischen 136 und 174 MHz

Das Gerät kostet rund 8.000 Euro und wurde mehr als 2.400 mal von Verbrauchern in Deutschland gekauft, heißt es von der Bonner Behörde. Verbraucher, die den Wasservitalisierer gekauft haben, dürfen das Gerät zwar behalten, es aber bis auf weiteres nicht mehr benutzen. Außerdem hat die Behörde neben dem erlassenen Nutzungs- und Vertriebsverbot auch die Mitgliedsstaaten der EU sowie die Europäische Kommission über den Fall informiert. Sie ist der Auffassung, dass die Geräte auch in den anderen Mitgliedsstaaten vertrieben werden.

Das sagt der Hersteller

Der Hersteller des Wasseraufbereiters hat mittlerweile Warnhinweise auf seiner Internetseite für die Nutzung des Geräts in Deutschland aufgenommen. Dort heißt es allerdings, die Bundesnetzagentur erlaubt nur eine Nutzung mit geeigneter Abschirmung. Zur Begründung heißt es von der Wassermatrix, dass „das Gerät auf der gleichen Frequenz wie bei den Amateurfunkern befindet und dieses dadurch gestört fühlen. In unserer Bedienungsanleitung, werden wir darauf hin, dass das Gerät mit Abschirmung zu nutzen ist, wenn dies der offizielle Netzbetreiber verlangt, was nun der Fall ist. Wir bitten Sie, sich an dieses Verbot zu halten und das Gerät nur noch mit einer geeigneten Abschirmung zu nutzen.“

Die Äußerungen von Wassermatrix gehen aber noch weiter, die wir hier ohne weitere Einordnung weitergeben wollen. Wörtlich heißt es auf der Webseite: „Es besteht hier eine Diskrepanz zwischen dem Amateurfunkbereich und den menschlichen Zellen. Die Biologen und die Physiker werden künftig diese Dinge belegen können, dass die Amateurfunker betreffend biologische Zellen durch Unkenntnis unsachgemäss eingreifen und das langfristig zu entsprechenden negativen Einflüssen führt (Amateurkrankheit).“

Funkstörungen? Das kannst du tun

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur beseitigt Funkstörungen und hilft bei Problemen mit Telekommunikationsdiensten, die keine betrieblichen Ursachen haben. Sprich: Einflüsse von Außen. Störungen können durch ungewollte oder unzulässige Funkaussendungen oder andere elektromagnetische Effekte verursacht werden.  An 19 Standorten in ganz Deutschland ist die Bundesnetzagentur mit Messfahrzeugen vertreten und betreibt ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle.

Wenn du eine Funkstörung melden willst, kannst du dich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist jederzeit unter 04821 89 55 55 oder per E-Mail: [email protected] erreichbar.  Die Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst vor Ort sind für dich als Melder gebührenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, soweit die Störungen unverschuldet verursacht werden.

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  • Wasserflasche: Thorsten Neuhetzki

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