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#Bundeswahlleiter drohte mit Geldstrafe von 50.000 Euro

Bundeswahlleiter drohte mit Geldstrafe von 50.000 Euro

Je nach Schätzung könnte jeder zweite Wähler seine Stimme bei der Bundestagswahl per Brief abgeben. Und zwei Wochen vor der Wahl am 26. September haben das viele längst getan. Wenn die Umfrageinstitute die politische Stimmung im Land messen, fragen sie häufig auch, wer schon per Brief gewählt hat. Institute wie Forsa fragen auch, was die Person bereits gewählt hat, um das Ergebnis in die Umfrage mit einzubeziehen. Dieses Vorgehen schilderte Forsa-Chef Manfred Güllner in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung Mitte August.

Das las man im Büro des Bundeswahlleiters in Wiesbaden mit einer gewissen Sorge, wie es heißt. Denn aus Sicht der Behörde verstoßen die Institute damit gegen das Wahlgesetz. Es verbietet, „Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit zu veröffentlichen“. Wähler könnten durch das Wahlergebnis manipuliert werden. Deshalb dürfen Nachwahlbefragungen, die am Wahlsonntag und den Tagen davor auch auf der Basis von Briefwahl-Befragungen erstellt werden, erst veröffentlicht werden, wenn die Wahllokale um 18 Uhr geschlossen haben.

Ermahnung, das Wahlgesetz zu beachten

Auch Forsa weist die Ergebnisse der Briefwähler-Befragung nicht vorab aus, lässt die Zahlen aber ausdrücklich in die Sonntagsfrage fließen. Und ebenjene „aggregierte Veröffentlichung“ untersagte der Bundeswahlleiter in einem Schreiben, das am 24. August an die Institute versandt wurde und das der F.A.Z. vorliegt. Es handelt sich um eine Ermahnung, das Wahlgesetz zu beachten. Unter Verweis auf §32 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes verweist die Behörde darauf, dass ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit gewertet wird und mit einer Geldstrafe von bis zu 50000 Euro geahndet werden könne.

Forsa legte dagegen nun Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden ein. Das Meinungsforschungsinstitut will feststellen lassen, dass Briefwählerbefragungen sehr wohl einbezogen werden dürfen. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird angesichts der Wahl in zwei Wochen in den nächsten Tagen gerechnet.

Andere Institute wie die Forschungsgruppe Wahlen, die für das ZDF die Umfragen erhebt, zogen nach dem Schreiben des Wahlleiters offenbar die Konsequenz, ihre Ergebnisse nur eingeschränkt zu veröffentlichen. Man bedauere es sehr, dass man die politischen Stimmungen, die normalerweise nach der Sonntagsfrage aufgeführt werden, nicht mehr veröffentlichen dürfe, heißt es „In eigener Sache“ auf der Seite des Instituts. Wiederum andere Institute wie Infratest dimap fragen danach, ob der Befragte seine Stimme per Briefwahl abgegeben habe. Anschließend fragen sie trotzdem wie gewohnt, was die Person am kommenden Sonntag wählen würde, wenn Bundestagswahl wäre. Diese hypothetische Frage verstoße nicht gegen das Wahlgeheimnis, wie Stefan Merz, verantwortlich für politische Umfragen bei Infratest, gegenüber der F.A.Z. ausführt.

So viele Briefwähler wie noch nie

Die Anträge für die Briefwahl sind in den vergangenen Wochen in die Höhe geschnellt. In manchen Bundesländern rechnete man bereits mit einer Quote von über 50 Prozent. Das hat zum einen etwas mit der Corona-Lage zu tun: Viele wollen den Kontakt in Wahlbüros vermeiden, fürchten, vielleicht in eine Quarantäne zu kommen und deshalb nicht wählen zu können. Andererseits handelt es sich um die Verstärkung eines Trends, der schon seit Jahren anhält. Bereits bei der vergangenen Bundestagswahl 2017 gaben gut 28 Prozent der Wähler ihre Stimme vor dem Wahltag ab.

Die Stimmung drei bis vier Wochen vor der Wahl ist damit viel entscheidender für das eigentliche Ergebnis. Das bedeutet auch, dass Wahlkämpfer die Trends kurz vor der Wahl nur noch schwer drehen können.

Wen würden Sie wählen?

Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Vergleichen Sie die Antworten der Parteien mit Ihren Standpunkten.

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