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„ Cashlink beantragt BaFin-Lizenz für Krypto-Wertpapierregister “

Register für Kryptowertpapiere
Man erwarte zwei Monate nach dem Einreichen der Absichtsanzeige die Erteilung einer vorläufigen Bafin-Erlaubnis zur Kryptowertpapierregisterführung. Noch in diesem Jahr will das Startup einen vollständigen Erlaubnisantrag einreichen.
Cashlinks Plan für ein Kryptowertpapierregister baut auf dem seit Juni 2021 geltenden Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) auf. “Durch das Gesetz ergeben sich spannende neuen Möglichkeiten und wir begrüßen, dass der Gesetzgeber den Umbruch zu einem DLT-basierten Kapitalmarkt 2.0 vorantreibt”, sagt Cashlink-CEO Michael Duttlinger.
Durch das eWpG ist es ab sofort möglich, Wertpapiere ohne Urkunde in Papierform rein elektronisch auszugeben. Das geplante Cashlink-Register bezieht sich ausschließlich auf die Erfassung von Kryptowertpapieren und nicht auf andere elektronische Zentralregisterwertpapiere, welche in einem zentralen elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden, so das Unternehmen.
Cashlink auch im Bereich Tokenisierung aktiv
Cashlink ist bereits mit einer selbst entwickelten Tokenisierungslösung im STO-Bereich aktiv. Diese soll in angepasster Form unter anderem in einer STO-Plattform des Hamburger Fintechs Neofin zum Einsatz kommen.
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