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#Neuregelung des Paragraphen 218: Der Kampf um das Abtreibungsrecht geht weiter

Der Schwangerschaftsabbruch soll „außerhalb des Strafgesetzbuchs“ geregelt werden. Wie könnte das aussehen? Ein Papier des Juristinnenbundes gibt Aufschluss.

In den Plänen der Ampelkoalition für diese Legislaturperiode gibt es noch ein großes Streitthema, dessen Ausbruch nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben ist: die Neuregelung des Paragraphen 218. Ende März setzte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) eine Kommission ein, die eine Neuregelung des Abtreibungsrechts „außerhalb des Strafgesetzbuchs“ prüfen soll; im kommenden Frühjahr wird sie ihre Ergebnisse vorlegen. Paus sprach zwar nur von einer Neuregelung, gemeint war aber wohl die Abschaffung des Paragraphen 218, denn der Kampf gegen das Abtreibungsverbot gehört für die Grünen mindestens so sehr zur „Gründungs-DNA“ wie das Ende der Kernkraft, der Umweltschutz und die Friedensbewegung.

Für die FDP dagegen besteht momentan kein Anlass, den seit 1995 geltenden Kompromiss wieder aufzuschnüren. Er habe, so heißt es aus der Partei, gesellschaftlichen Frieden in einer heftig umstrittenen Frage hergestellt. Alte Gräben wieder aufzureißen werde nur zu neuen Verwerfungen führen.

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