Copilot dient ausschließlich Unterhaltungszwecken – sagt Microsoft

Copilot dient ausschließlich Unterhaltungszwecken – sagt Microsoft

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Copilot dient ausschließlich Unterhaltungszwecken – sagt Microsoft

Der Microsoft Copilot dient lediglich Unterhaltungszwecken und sollte nicht für wichtige Dinge genutzt werden. Das sagt nicht irgendein Kritiker, sondern Microsoft selbst. Eine unterhaltsame Stilblüte, die den Unterschied zwischen Hype und Realität wunderbar aufzeigt.

„Copilot dient ausschließlich Unterhaltungszwecken. Es kann zu Fehlern führen und funktioniert möglicherweise nicht wie beabsichtigt. Verlassen Sie sich nicht auf Copilot, wenn es um wichtige Ratschläge geht. Die Nutzung von Copilot erfolgt auf eigene Gefahr.“

So steht es in der deutschen Version der offiziellen Nutzungsbedingungen von Microsoft Copilot für Privatnutzer. Bei den „Unterhaltungszwecken“ handelt es sich nicht um einen Übersetzungsfehler, in der englischen Fassung ist von „entertainment purposes“ die Rede.

Man kann daraus die Schlussfolgerung ziehen, dass sogar Microsoft weiß, wie unzuverlässig der Copilot ist, wie das die Überschrift bei TheRegister tut. Wie fast immer ist die Realität sehr viel nüchterner.

Im Grunde haben wir es mit dem typisch unterschiedlichen Arbeitsauftrag von Marketing- und Rechtsabteilung zu tun. Das Marketing hat die Aufgabe, Kunden für ein Produkt zu begeistern. Optische Aufheller beimischen, kleinste positive Produktverbesserung als die Neuerfindung des Rades anpreisen und die Realität bis zur Unkenntlichkeit verbiegen – im Marketing ist praktisch alles erlaubt.

Die Juristen wiederum haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Marketing einem Unternehmen nicht auf die Füße fällt. Aus der Feder der Juristen stammen die Nutzungsbedingungen. Also das Zeug, das wir alle bestätigen, obwohl es niemand jemals liest. In diesen Nutzungsbedingungen sprechen sich Unternehmen von allem frei, was bei der Nutzung ihrer Produkte und Dienste schiefgehen kann.

Genau wie bei den positiven Übertreibungen im Marketing wird in den Nutzungsbedingungen meist im negativen Sinn übertrieben. Mit dem Ziel, dass niemand den Hersteller verklagen kann, weil die Warnung vor einer negativen Auswirkung fehlte. Darum steht heute in der Gebrauchsanweisung einer Mikrowelle, dass man keinesfalls Tiere darin trocknen darf, obwohl die Geschichte von der Oma, die erfolgreich auf Schadenersatz für ihre explodierte Katze klagte, frei erfunden ist.

Mit einer solchen Absicherung haben wir es auch im Fall des Copilot zu tun. Wenn daraus aber jemand eine sensationsträchtige Story macht, wie TheRegister das getan hat, dann kann ich meine Schadenfreude darüber nicht verbergen. Denn vollkommen egal, wie man zu KI-Assistenten wie Copilot, Gemini oder was auch immer steht, über eine Sache dürfte Einigkeit bestehen: Noch nie wurde derart unfertige Software so aggressiv beworben. Der KI-Hype ist der größte und teuerste öffentliche Alpha-Test in der Geschichte der Software-Entwicklung.

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Über den Autor

Martin Geuß

Martin Geuß

Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 19 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant.
Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir – für Euch!

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