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#Corona-Regeln: Weitere Corona-Lockerungen – Maskenpflicht bleibt teilweise

„Corona-Regeln: Weitere Corona-Lockerungen – Maskenpflicht bleibt teilweise“




In Brandenburg werden heute die meisten Corona-Regeln aufgehoben.

So entfällt die 3G-Regel in Gaststätten, Theatern und Kinos. Auch die 2G-Regel in Diskotheken, die Obergrenze bei Großveranstaltungen und die Maskenpflicht in Schulen und im Handel werden gekippt. Die FFP2-Maskenpflicht gilt hingegen bis mindestens zum 30. April weiter für Fahrten in öffentlichen Bussen und Bahnen und für den Besuch von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beibehalten.

Wer dort arbeitet, muss die FFP2-Maske bei körpernahen Tätigkeiten tragen, sonst eine OP-Maske. Patienten in Kliniken und Arztpraxen oder Bewohner müssen mindestens eine OP-Maske tragen. In Brandenburger Schulen fällt die Maskenpflicht weg. Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler an drei Tagen pro Woche bleibt aber vorerst bestehen, ausgenommen sind vollständig geimpfte und genesene Kinder. Wer in Krankenhäusern oder Pflegeheimen arbeitet und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, braucht an jedem Arbeitstag einen Test. Das Kabinett hatte am Dienstag einen Basisschutz auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes des Bundes beschlossen.

Die Länder können für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen zum Beispiel mit Maskenpflicht im Handel und Zugangsregeln verhängen. Dafür muss das Landesparlament eine kritische Lage feststellen. Die rot-schwarz-grüne Koalition plant nach Angaben der SPD im Landtag eine solche Regelung über den Basisschutz hinaus. Die drei Parteien beraten aber noch darüber. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Brandenburg lag am Freitag bei rund 1125 – und war damit immer noch sehr hoch, aber niedriger als Mitte der Woche.

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