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#Sommerferien: Delta schafft neue Urlaubssorgen

Sommerferien: Delta schafft neue Urlaubssorgen

Darf trotz der Verbreitung der Delta-Variante gereist werden?

Zu keinem Zeitpunkt während der Pandemie hat es ein Verbot zur Ausreise aus Deutschland gegeben. Allerdings beschränken Länder die Einreise. Meist gibt es in Europa Testauflagen, die relativ leicht zu erfüllen sind. Quarantänepflichten am Urlaubsort machen dagegen das Reiseerlebnis wohl zunichte. Einreiseverbote verhindern den Urlaub, in Europa gibt es solche Verbote aber aktuell nicht.  

Was passiert, wenn eine Region zum Virusvariantengebiet wird?

Die einschneidendste Änderung besteht bei der Rückkehr nach Deutschland. Wer aus einem Virusvariantengebiet heimkehrt, muss sich zwingend für 14 Tage in Quarantäne begeben. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Eine Möglichkeit, die Isolationszeit durch einen negativen Test zu verkürzen, besteht nicht.

Nach Deutschland einreisen dürfen nur deutsche Staatsbürger und Ausländer, die einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik nachweisen können. Wegen dieser Regel gab es Kritik der EU, da sie der Personenverkehrsfreiheit und EU-Empfehlungen zum Reiseverkehr in der Pandemie widerspricht. In Fall von Portugal endete die Reise für die meisten Urlauber vorzeitig. Reiseveranstalter haben Kunden zurückgeholt, knapp bevor die Quarantänepflicht in Kraft trat.

Sind Virusvariantengebiete noch erreichbar?

Ob der Hinweg in ein Virusvariantengebiet möglich ist, hängt von den dortigen Bestimmungen ab. Portugal verlangt einen negativen Corona-Test, für die Insel Madeira muss es ein PCR-Test sein. Großbritannien verlangt von Deutschen, die nach England kommen, nicht ganz günstige Vorkehrungen: Einen Vorabtest, Quarantäne sowie weitere kostenpflichtige Tests nach zwei und acht Tagen. Deren Vorabbuchung muss bei der Ankunft im Land nachgewiesen werden. Für Schottland und Wales gelten ähnliche Regeln. Durch einen weitere kostenpflichtigen Test lässt sich in England die Quarantäne auf fünf Tage verkürzen. Das Auswärtige Amt beziffert die Kosten eines Tests derzeit auf mindestens 80 Pfund (93 Euro).

Zum 1. Juli fällt die deutsche Reisewarnung für alle einfachen Risikogebiete. Ist das ein Zeichen der Entwarnung?

Nein. Reiseunternehmen hatten es stets als nicht sachgerecht kritisiert, dass Länder mit Inzidenzwerten von 50 und 500 bislang bei den Reisewarnungen gleichgesetzt wurden. Die Regelung stammte aus der Anfangszeit der Pandemie, als weniger getestet wurde und es noch keine Impfungen gab. Nun fällt die Warnung für Regionen mit Inzidenzen zwischen 50 und 200. Außenminister Heiko Maas erklärte dazu: „Die Zeit der Pauschalbeurteilungen muss vorbei sein. Dort, wo es positive Entwicklungen gibt, gibt es auch keinen Grund, Restriktionen aufrechtzuerhalten.“ Als Einladung zum sorglosen Reisen will die Regierung den Schritt aber nicht verstanden wissen.

Was gilt, wenn ein Urlauber trotz des Wegfalls der Warnung nicht in ein Risikogebiet reisen will? Darf er einfach umbuchen oder stornieren?

Nein. Für Pauschalreisende bedeutetet eine Warnung traditionell, dass die Absage der Reise durch den Veranstalter folgte oder mindestens für den Kunden ein Rücktrittsrecht ohne Kostenrisiko bestand. Doch die Warnung fällt nun weg. Ohnehin war der Grundsatz im Warnfall in der Pandemie schon ins Wanken geraten.

Das Amtsgericht Leipzig hat einem Kunden das kostenfreie Rücktrittsrecht abgesprochen – mit der Begründung, er hätte in der nicht mehr neuen Pandemie mit der Möglichkeit einer Reisewarnung rechnen können. Zahlreiche Reiseanbieter auf Kundensuche haben aber neue Flextarife geschaffen, mit denen Kunden sich gegen einen Aufschlag ein generelles Rücktrittsrecht bis zwei Wochen vor Reisebeginn sichern können.

Infektion, Erkrankung oder Quarantäne vor Ort im Urlaub – wer zahlt, wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen?

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