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#Die Regeln zum Reisen in der Corona-Pandemie

Die Regeln zum Reisen in der Corona-Pandemie

Wer in diesem Sommer im Ausland Urlaub machen will, muss sich vor der Abreise gut informieren. Denn jedes Land hat seine eigenen Regeln für die Einreise, die man in der Regel auch beachten muss, wenn man nur auf Durchreise ist. Wie streng die Vorschriften sind, hängt nicht nur vom epidemiologischen Geschehen oder von der Impfquote ab, sondern auch von wirtschaftlichen Interessen.

So wurde in Brüssel staunend verfolgt, wie ausgerechnet Portugal, das derzeit den EU-Ratsvorsitz innehat, Touristen aus dem Vereinigten Königreich wieder einreisen ließ – obwohl eine Empfehlung des Rats genau das untersagt. Inzwischen haben die Briten von sich aus die Reißleine gezogen und Portugal wieder auf „orange“ gesetzt.

Ab 1. Juli wird das Zertifikat verbindlich

Grundsätzlich gilt: Das für die EU einheitliche digitale Covid-Zertifikat für Geimpfte, Getestete und Genesene soll das Reisen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern. Einzelne Staaten haben es schon eingeführt, ab 1. Juli wird es für alle verbindlich. Allerdings werden in einer Übergangszeit von sechs Wochen auch noch Nachweise auf Papier anerkannt, wenn sie dieselben Informationen enthalten. Das gilt etwa für den gelben Impfpass.

Trotz des Nachweises gibt es keine verbindlichen EU-weiten Einreiseregeln. Letztlich kann jeder Staat selbst festlegen, wie alt ein PCR-Test bei Einreise sein darf, ob ein Antigen-Schnelltest reicht, ob Quarantäne erforderlich ist und was er als vollständige Impfung betrachtet. Derzeit bemühen sich die Mitgliedstaaten, wenigstens mit einer – rechtlich nicht bindenden – Empfehlung etwas Ordnung in das Chaos zu bringen. Sie greift auf das Ampelsystem zurück, mit leicht nach oben angepassten Schwellenwerten: die Einteilung der Länder in grüne, orange, rote und dunkelrote Zonen, je nach Risiko. Danach sollen die Einreisevorschriften abgestuft werden.

Zwischen grünen Zonen soll es keine Beschränkungen geben, für Geimpfte wie für Nicht-Geimpfte. Bei der Einreise aus einem orangen Gebiet kann ein Test verlangt werden, bei roten Zonen zusätzlich Quarantäne – allerdings im Regelfall nur für Personen, die nicht (vollständig) geimpft sind oder die in den zurückliegenden sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren und nun über Antikörper verfügen. Nachgewiesen wird das mit dem positiven PCR-Testergebnis. Die Verhandlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen, aber auf der Zielgeraden.

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