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#Zubehörhersteller will mehr wissen: Nintendo Switch 2 mit magnetischen Joy-Cons?

Bild mit KI erstellt

Immer wieder kommen neue, kleinere und größere Gerüchte zur Nachfolgekonsole der Nintendo Switch auf. Diesmal entstammen sie dem chinesischen Zubehörhersteller Mobapad. Dieser bietet aktuell zum Beispiel alternative Joy-Con-Controller für Nintendo Switch an und will nun Insider-Infos bezüglich Nintendo Switch 2 haben. Alle scheinbaren Fakten haben wir für euch zusammengefasst.

Altes Zubehör trifft Innovation

Laut Mobapad sollen die Joy-Cons sowie der Pro Controller weiterhin kompatibel sein und somit dürften ebenso die HD-Rumble-Features abermals mit von der Partie sein. Die neuen Joy-Cons sollen jedoch nicht nur größer sein, sondern auch auf eine innovative magnetische Schiene, die durch elektromagnetische Technologie an der Konsole haftet setzen. Außerdem sollen die SL- und SR-Tasten in edlem Metall daherkommen. Und als ob das nicht schon cool genug wäre, gibt es jetzt an jeder Seite einen zusätzlichen dritten Knopf – fraglich nur, was man damit wohl anstellen kann?

Rückwärtskompatibilität & neue Cartridges

Ein besonderes Highlight soll die Rückwärtskompatibilität der Switch 2 sein. Sowohl physische als auch digitale Spiele der ersten Switch-Generation können demnach problemlos weitergenutzt werden.

Docking-Station & Bildschirm-Upgrades

Auch die Docking-Station hat angeblich ein Facelift bekommen und unterstützt jetzt 4K-Auflösung. Die Rückseite ziert nun ein Dämpfungshalter, der einen flexibleren Blickwinkel ermöglicht. Der Bildschirm der Switch 2 selbst wächst auf 8 Zoll und brilliert mit 1080P Auflösung.

Alle Infos sind natürlich mit Vorsicht zu genießen. Wir können schwer einschätzen wie vertrauenswürdig die Infos des Herstellers sind. Weiterhin ist die Motivation des Unternehmens zu hinterfragen, diese Infos, wenn sie denn wahr sind, in einem Blog-Posting zu veröffentlichen. Sollte ein Zubehörhersteller vorab technische Details zur neuen Hardware wissen, ist eigentlich davon auszugehen, dass dieser eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet hat.

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