Nachrichten

#Deal mit Angeklagten genau zu prüfen

„Deal mit Angeklagten genau zu prüfen“

Der Prozess gegen die mutmaßlichen Juwelendiebe aus dem Grünen Gewölbe war schon auf der Zielgeraden, doch nun könnte es abermals länger dauern. Die sechs Angeklagten, die alle dem zum Teil schwer kriminellen Berliner Remmo-Clan angehören, verlangen auf einmal, dass das Gericht ihren Regeln folgt. Die Anwälte der Angeklagten taten zwar, was Anwälte zu tun haben. Sie dehnten ihre Rolle in den Verhandlungen der vergangenen Prozesstage aber deutlich aus. Was sich da abspielte, glich weniger einem geordneten Verfahren als vielmehr einem Geschacher wie auf dem Basar.

Formal ging es dabei um die Frage, ob Nachfragen zu den Geständnissen der Angeklagten mündlich oder schriftlich zu stellen und zu beantworten seien. Dass aber die Frage überhaupt gestellt wird, rüttelt an den Bedingungen einer Verständigung, des sogenannten Deals, zwischen den Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Die Abmachung lautet, dass die Angeklagten mit Strafrabatt rechnen können, sofern sie Beutestücke zurückgeben und glaubhafte Geständnisse mit detaillierten Angaben zur Planung, zum Tatablauf und zum Verbleib der Schmuckstücke abgeben.

Eine solche Verständigung ist nicht ehrenrührig, sondern seit 2009 in der Strafprozessordnung vorgesehen. Sie kann die Beweisaufnahme abkürzen und für beide Seiten vorteilhaft sein. Die Voraussetzungen in Dresden sind klar, und dennoch werfen die Verteidiger inzwischen der Staatsanwaltschaft vor, sie halte sich nicht mehr an den Deal, seit sie mit der Rückgabe des Schmucks bekommen habe, was sie wolle. Dabei ist es eher andersherum, dass nämlich die Angeklagten und ihre Anwälte immer mehr den Eindruck hinterlassen, dass sich mit der Übergabe der Beutestücke ihr Anteil an der Sache erledigt habe.

Unvollständige und ramponierte Juwelen

Nicht einmal die Rückgabe ist vollständig. Die Prunkstücke der Beute sind immer noch verschwunden, der Rest kam unvollständig und arg ramponiert zurück. Der Schaden ist nach wie vor immens. Auch die Geständnisse der Angeklagten lassen sehr zu wünschen übrig. Weder haben die Männer Substanzielles zur Planung der Tat ausgesagt noch Angaben zum Verbleib der Beute gemacht. Zur Tat selbst erklärten sie überwiegend das, was in dem seit einem Jahr laufenden Prozess ohnehin herauskam. Ihre ganz offensichtlich abgesprochenen Aussagen dienen offenbar vor allem dazu, einen ihrer Mitangeklagten umfassend zu entlasten.

Man braucht nicht viel Lebenserfahrung, um zu erkennen, dass diese Geständnisse konstruiert sind. Deshalb wehren sich die Verteidiger auch gegen unmittelbare Fragen und Antworten im Saal. Dann würden mutmaßlich erhebliche Widersprüche auftauchen. Es ist jedoch Aufgabe des Gerichts, diese offenzulegen, um der Wahrheit so nahe wie möglich zu kommen. Der Vorsitzende Richter, der das Verfahren bisher besonnen und vergleichsweise defensiv leitet, kann sich daher unmöglich auf langwierige schriftliche Frage-und-Antwort-Spielchen einlassen.

Dass damit zu rechnen wäre, zeigt der bisherige Prozessverlauf. Die Angeklagten versuchen, Gericht und Öffentlichkeit an der Nase herumzuführen. Einem der Angeklagten fiel erst nach anderthalb Jahren in Untersuchungshaft ein, zur Tatzeit in der Notaufnahme einer Berliner Klinik gewesen zu sein. Ein Umdenken setzte erst ein, als sich die Beweislage deutlich zuungunsten der Angeklagten entwickelte und zudem wegen des Vorwurfs „Schwere gemeinschaftliche Brandstiftung“ lange Freiheitsstrafen drohen. Dennoch haben sich Gericht und Anklage – auch wegen des überragenden Interesses an der Rückkehr der Juwelen – auf eine Verständigung eingelassen.

Homöopathische Strafen

Den Angeklagten kam das Gericht damit sehr weit entgegen, auch deshalb, weil hier gegen den kriminellen Teil einer Clanfamilie verhandelt wird, der aller Erfahrung nach unbelehrbar ist. Die ellenlangen Vorstrafenregister der Angeklagten sprechen dabei genauso Bände wie die stets homöopathischen Strafen, die in ihrer Mehrzahl das Amtsgericht Berlin-Tiergarten selbst bei erheblich kriminellen Taten gegen sie verhängte. 2019 verzichtete das Gericht gar auf Untersuchungshaft gegen einen der Angeklagten im Verfahren um den Diebstahl der Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum. Der so Verschonte fuhr mit nach Dresden und brach noch während des gegen ihn laufenden Goldmünzen-Prozesses ins Grüne Gewölbe ein.

Haftverschonung wiederum – und zwar für die Zeit zwischen Prozessende und Rechtskraft des Urteils – ist auch Bestandteil der Verständigung in Dresden. Kommen die Angeklagten und ihre Verteidiger mit ihrer Taktik durch, den Gerichtssaal in einen Basar zu verwandeln, machen sich das Gericht und der Rechtsstaat lächerlich. Angesichts der kriminellen Vergangenheit der Angeklagten müssen alle Forderungen erfüllt werden. Sonst kann es keinen Deal geben.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!