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#Den Krankenkassen fehlt Papier für eine Impfpflicht

„Den Krankenkassen fehlt Papier für eine Impfpflicht“

Die Krankenkassen wollen die möglichen Gesetze zur allgemeinen Impfpflicht nicht durchsetzen – und angeblich können sie es auch technisch gar nicht. Darauf weist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in seinen Stellungnahmen zu zwei Entwürfen aus den Reihen der Ampelkoalition hin, in denen für eine Impfpflicht ab 18 oder 50 Jahren plädiert wird. Die Entwürfe sehen vor, dass die Kassen ihre Versicherten anschreiben und dazu auffordern müssen, ein Impfzertifikat oder eine Befreiung vorzulegen, welche die Kassen dann zu prüfen haben. Falls die Nachweise ausbleiben, sollen sie die säumigen Kunden den Bußgeldstellen melden.

Ein individualisiertes Anschreiben bis zum Stichtag 15. Mai 2022 sei „organisatorisch durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht zu erfüllen“, schreibt der Verband. Die Kassen müssten nach Gesetzesverkündung bis zu 1,8 Millionen Schreiben in der Woche drucken und versenden: „Dies ist weder durch die internen noch externen Druckereien umsetzbar.“ Hinzu komme, dass es bei Papierherstellern Produktionseinbußen gebe, etwa aufgrund von Streiks und des Ukrainekriegs: „Es ist fraglich, ob allein genügend Papier bis zum 15. Mai beschafft werden könnte, um die rund 60 Millionen betroffenen Versicherten anzuschreiben.“

Viele Versicherte können nicht erreicht werden

Aufhorchen lässt, dass es offenbar um die interne Kontaktverwaltung nicht zum Besten steht. „Es ist nicht sichergestellt, dass die gesetzlichen Krankenkassen über die erforderlichen aktuellen Adressdaten all ihrer Versicherten verfügen“, gibt der GKV-Verband zu. Das liege an Wohnortwechseln und daran, dass für mitversicherte Angehörige nur die Adresse des eigentlichen Mitglieds vorliege. Deshalb sei abzusehen, dass die Kassen „eine Vielzahl der rund 60 Millionen betroffenen gesetzlich Versicherten“ überhaupt nicht erreichen könnten.

Die GKV ist bereit, über die Impfung aufzuklären und dafür zu werben; sie lehnt es aber ab, als „Ordnungsbehörde“ zweckentfremdet zu werden: „Die Überwachung der Impfpflicht ist eine staatliche Aufgabe. Ihre Übertragung auf die Krankenversicherung würde das wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Versicherten und Versicherern belasten.“ Zudem gebe es viele technische, juristische und datenschutzrechtliche Schwierigkeiten. Die Kassen seien nicht einmal an die Corona-Warn-App mit dem Impfstatus angeschlossen. Nichtdigitale Zertifikate „müssten aufwendig, zum Teil von Hand, weiterverarbeitet werden“. Das treibe die Personalkosten hoch.

QR-Code als Alternative?

Der Spitzenverband schlägt alternativ vor, dass die Meldeämter den Bürgern einen QR-Code zuschicken, mit dem diese die Impfnachweise auf ein Portal der Bundesdruckerei hochladen. Diese nehme jetzt schon hoheitliche Aufgaben wahr und sei auf Dokumentenprüfungen spezialisiert. Das vorhandene Bundesportal lasse sich nutzen, um im Zweifelsfall die Bußgeldstellen zu kontaktieren. Der Verband der Privatversicherungen (PKV) macht in seiner Stellungnahme klar, dass es im Massenverfahren per Post keine Zustellbestätigungen gebe: „Impfgegner werden sich leicht mit der Behauptung der Impfpflicht entziehen, dass sie die Anforderung nicht erhalten haben.“

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