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#Behörde warnt: Diese Technik-Geschenke sollten auf keinen Fall unter den Weihnachtsbaum

Behörde warnt: Diese Technik-Geschenke sollten auf keinen Fall unter den Weihnachtsbaum

Die Bundesnetzagentur hat eine eindringliche Warnung vor einigen Produkten und Produktgruppen herausgegeben. Sie sollen tunlichst nicht unter dem Weihnachtsbaum landen, denn sie gefährden Kinder und die Privatsphäre. Wir zeigen dir, auf was du achten musst und welche Alternativen es gibt.

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Last-Minute-Weihnachtsgeschenke für MütterBildquelle: monicore / Pixabay

Im Mittelpunkt der Warnung der Bundesnetzagentur (BnetzA) stehen vor allem intelligente Spielzeuge und vernetze, also smarte Alltagsgegenstände. Einige Produkte in diesen Bereichen sind von der BnetzA verboten worden. Sie verbietet solche Produkte, sobald sie heimliche Bild- oder Audioaufnahmen der Umgebung zulassen. Doch welche Produkte dürfen nicht als Geschenke unter den Weihnachtsbaum? Und auf was solltest du generell und bei Spielzeug achten?

Davor warnt die BnetzA

Vor allem smarte Spielzeuge sollten nicht unter dem Weihnachtsbaum landen. Sie „sehen oft harmlos aus. Sobald sie jedoch unbemerkt Ton oder Bild aufnehmen und diese Daten weitersenden können, sind sie verboten“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur schon 2020. Er ergänzt nun: „Diese Produkte sind in Deutschland verboten, wenn sie zusätzlich Audio- oder Bilddateien an ein mobiles Endgerät weiterleiten können. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre“. Doch die Spielzeuge mit Spitzelfunktion sind nicht die einzigen Produkte auf der Streichliste. Die Bundesnetzagentur nennt bei den kritischen Weihnachtsgeschenken zusätzlich noch unter anderem diese Produktgruppen:

  • Staubsaugerroboter, wenn sie heimlich Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth übertragen können
  • Smartwatches mit Abhörfunktion oder verdeckter Kamera
  • GPS– und GSM-Tracker mit Abhörfunktion
  • Futterautomaten für Haustiere mit Kamera oder Mikrofon

Alternativen zu den kritischen Geschenken

Das Problem und der Grund der Warnung sind, dass die BnetzA auf der einen Seite viele der kritischen Produkte in Deutschland verbietet, jedoch wenig Einfluss auf internationale Händler hat und auch nicht allwissend ist. So gelangen kritische Produkte doch auf den deutschen Markt, beziehungsweise sind leicht zu beschaffen.

Hältst du dich an die bekannten und großen Hersteller und Händler bist du jedoch schon weitgehend auf der sicheren Seite. So sind Smartwatches von Apple, Samsung, Withings und Co. recht unproblematisch, genauso wie Positions-Tracker von beispielsweise Vodafone oder Tile. Bei Futterautomaten muss man sich die Frage stellen, ob es wirklich nötig ist, sich eine „smarte“ Version in den Haushalt zu stellen. Und wenn es sein muss, gibt es auch hier Modelle, die ohne Kamera und Mikrofon auskommen.

Bei Spielzeugen kommt ein erschwerender Faktor dazu: Eine Spieluhr am Kinderhandgelenk mit Anruffunktion kann hilfreich sein, ein Plüschhase mit Babyphone-Funktion komfortabel und eine smarte Drohne auch für die Eltern unterhaltsam. Hier ist also noch mehr Aufmerksamkeit wichtig. Die Lösung können „halb-digitale“ Spielzeuge sein. Ob TipToi, Legos Control+– oder Hidden-Side-System oder auch die Tonieboxen sind unterhaltend, bringen dem Kind die digitale Welt und die digitalen Möglichkeiten näher und besitzen keine Abhörfunktionen. Das Gute an solchen Produkten: Sie können in der Regel auch analog bespielt werden.

Darauf solltest du nich tnur bei Geschenken achten

Wenn du dich auf ein smartes Produkt einlässt, solltest du schon vor dem Kauf wachsam sein. Das rät nicht nur die BnetzA. Sie rät dazu, sich diese Fragen am besten schon vor dem Kauf zu stellen:

  • Verfügt ein Gegenstand über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
  • Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an den Hersteller übertragen? Dann muss der Aufgenommene hierüber die volle Kontrolle haben.
  • Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden? Dann ist ein Gerät verboten.

Um den Umfang der Verbreitung solcher Produkte besser einschätzen zu können, teilt die BNetzA mit, dass im laufenden Jahr 2021 über 4.600 solcher verbotenen Produkte auf Betreiben der Bundesnetzagentur auf Internet-Plattformen gelöscht wurden. Im Jahr 2020 waren es noch 2.170 verbotene Produkte.

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  • Last-Minute-Weihnachtsgeschenke für Mütter: monicore / Pixabay

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