#Der Kickdown kam kurz vor der Kurve

„Der Kickdown kam kurz vor der Kurve“

Eine umgeknickte Straßenlaterne. Teile eines Betonpfeilers, meterweit geschleudert. Ausgelaufene Flüssigkeiten, die zerstörte Front eines BMWs. Die Schuhe eines Fahrradfahrers, von den Füßen geschleudert durch die Wucht, mit der der SUV ihn erfasste und wegstieß. Das Rad, verbogen und verhakt an einem Pfosten. Bruchstücke von Schrankteilen, die eine Studentin und ihr Vater in den Kofferraum einluden, als der BMW heran raste und auch ihr Auto erfasste. Abdrücke im Blech an der Stelle, wo der Vater eingeklemmt wurde.

Seit gut zwei Monaten läuft der Prozess um den tödlichen Unfall im Ostend im November 2020, bei dem der 27 Jahre alte Lieferando-Kurier und der Vater der Studentin getötet wurden. Die Frau überlebte schwer verletzt, leidet nach wie vor massiv unter den Verletzungen. Gegen ihre Schmerzen nimmt sie opiathaltige Mittel und andere starke Medikamente, die alle möglichen Folgen für Körper und Psyche haben. Ein Bruch im Oberschenkel heilt nicht richtig, das Hörvermögen der sehbehinderten Frau ist eingeschränkt und sie sitzt im Rollstuhl. Die Nervenschmerzen im Brustkorb werden einer Rechtsmedizinerin zufolge wahrscheinlich bleiben. Ob die Frau, die vor der Tat intensiv Sport trieb, je wieder normal laufen wird, ist unklar.

Unfallanalytiker nicht einig

Der Mann auf der Anklagebank, 40 Jahre alt, 2018 wegen Steuerhinterziehung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt und über Jahre hinweg immer wieder wegen Straßenverkehrsdelikten auffällig geworden, hat sich bei den Opfern und ihren Angehörigen entschuldigt. Er sagt, er sei zu schnell gefahren und habe deshalb in der Kurve von der Sonnemannstraße in die Oskar-von-Miller-Straße die Kontrolle verloren. Für ihn geht es in diesem Prozess um alles. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Mordes angeklagt, weil sie zu der Überzeugung gelangte, dass der Mann mit abgeschalteten Stabilisierungssystemen bewusst gedriftet ist, um „anderen Verkehrsteilnehmern durch seine besonders riskante Fahrweise zu imponieren“. Entstand der Unfall dadurch? Oder war er das Ergebnis eines Fahrfehlers, wie der Angeklagte sagt? Also: Mord oder fahrlässige Tötung?

Das versucht die Schwurgerichtskammer herauszufinden, und tut dafür alles in ihrer Macht stehende. Die Richter haben Unmengen weiterer Daten von BMW angefordert, einen SUV besichtigt und Videoaufnahmen machen lassen. An den vergangenen Verhandlungstagen hat sie zwei Sachverständige zum Unfallhergang gehört, einen von der Verteidigung beauftragten und den gerichtlich bestellten. Stunde um Stunde haben die Unfallanalytiker Bilder vom Tatort und Simulationen erklärt, über Haftreibung und Gleitreibung referiert, Seitenführungskräfte und Kurvengrenzgeschwindigkeit, Lenkradwinkel und den Kammschen Kreis. Auch nach drei Tagen ist das noch nicht abgeschlossen.

Was kann man aus den Daten gesichert ableiten? Der Gutachter der Verteidigung ist zu dem Schluss gekommen, es habe sich um einen Fahrfehler gehandelt. Der gerichtlich bestellte Gutachter widersprach in vielen Punkten und sagte, der Drift sei seiner Analyse zufolge bewusst eingeleitet worden: „Aus technischer Sicht ist das so zu beurteilen, dass dieses Manöver beabsichtigt war.“ Der Angeklagte sei auf gerade Strecke erst ganz normal gefahren und habe kurz vor Beginn der Kurve das Gaspedal per Kickdown durchgedrückt. In der Kurve habe er von der linken auf die rechte Spur gewechselt. 1,5 Sekunden vor dem Zusammenprall mit dem Radfahrer habe er begonnen, dem ausbrechenden Heck gegenzusteuern, aber eine Sekunde vor dem Aufprall sei das Gaspedal immer noch zu 40 Prozent durchgedrückt gewesen. Mit ungefähr 80 Kilometern pro Stunde sei der Aufprall erfolgt. Nie sei der Fuß auf der Bremse gewesen.

Der Angeklagte sagt, er habe beschleunigt und die Spur gewechselt, um vor seinen Bekannten zu kommen, der mit ihm unterwegs war. Als er gemerkt habe, dass das Heck wegrutschte, habe er die Beschleunigung zurückgenommen. Warum er nicht gebremst habe, könne er nicht sagen.

Das Gericht hat weitere Termine bis Ende Juni angesetzt. Ob das Urteil noch in diesem Monat fällt, ist unklar.

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