der nächste Schritt… – blooDNAcid

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Im Dezember hatte ich von einem Symposium zu den „Möglichkeiten und Grenzen von erweiterten DNA-Analysen – ohne und unter Einschluss der biogeographischen Herkunft (BGA)“ und der Auswirkung, die dieses Symposium auf die Innenministerkonferenz am 4.12.25 hatte, berichtet. Diese hatte nämlich einhellig empfohlen, daß die BGA-Bestimmung, die in Deutschland immer noch verboten ist, auch hierzulande erlaubt werden sollte.

Auf dem langen Weg zur BGA-Zulassung in Deutschland ist nun ein weiterer Schritt gegangen worden (Pressemitteilung):

Bayern und Baden-Württemberg werden einen Antrag bei der 96. Justizministerkonferenz vom 4. bis 6. Juni in Bad Schandau (Sachsen) einbringen, mit dem Ziel, den (2019 angepassten) §81e der StPO zur erweiterten DNA-Analyse, der derzeit das Auslesen von Haar,- Haut-, und Augenfarbe sowie des biologischen Alters aus DNA-Spuren erlaubt, um die Bestimmung der BGA zu erweitern:

Wir fordern die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz deshalb auf, die rechtlichen Voraussetzungen für den erweiterten Einsatz der DNA-Analyse zu schaffen.”

Man hat auch aus den ideologisch gefärbten Debatten vor der letzten StPO-Anpassung, die die Einführung der BGA-Bestimmung verhindert hatten, gelernt und tritt den erwartbaren ideologischen (nicht wissenschaftlichen) Gegenargumenten bereits entgegen:

“Hier geht es nicht darum jemanden anhand seiner Nationalität, seiner ethnischen Herkunft oder seiner Religion unter Verdacht zu stellen. Es geht darum, den Kreis möglicher Tatverdächtiger bei schwersten Verbrechen anhand möglichst vieler Indizien so weit einzugrenzen, dass zielgerichtete Ermittlungsmaßnahmen möglich sind. Dadurch werden zugleich Unverdächtige schneller ausgeschlossen. Die Nutzung moderner Analysemöglichkeiten ist daher ein klarer rechtsstaatlicher Gewinn”

und

“Wie die Erfahrungen aus dem europäischen Ausland zeigen, sind die vagen Sorgen vor einer möglicherweise missbräuchlichen Nutzung dieser Methode unbegründet.”

Ich hoffe sehr, daß der Antrag Erfolg hat, Deutschland endlich diesen peinlichen Lapsus bei der effizienten Strafermittlung abstellt und sich somit bei den europäischen Nachbarn einreiht. Für die Erklärung* und wissenschaftliche Verteidigung der Methode und für Teilnahmen an entsprechenden Debatten stehen meine Kollegen und ich gerne bereit.

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*in Kürze wird dazu auch ein (deutschsprachiger) Artikel in Rechtsmedizin erscheinen, den ich dann hier noch nachliefern werde.

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