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#Der Staat muss der Jugend ihre Freiheit lassen

Der Staat muss der Jugend ihre Freiheit lassen

Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts zieht immer weitere Kreise: En­de April stellten die Karlsruher Richter erstmals fest, dass der Staat die Freiheitsrechte künftiger Generationen sichern muss. Damit forderten sie den Gesetz­geber auf, ehrgeizigere Ziele zum Schutz des Klimas zu formulieren. Seitdem ist eine lebhafte Diskussion darüber im Gange, ob sich dieser Gedanke auch auf andere Bereiche übertragen lässt, etwa auf das Rentensystem oder die Staatsverschuldung.

Heike Göbel

Verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.

Gregor Kirchhof, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, kommt in einer Studie für den Verband der Familienunternehmer zu einem klaren Ergebnis: Ob Klima, Schulden oder überlastete Rentenkassen – in vielen Bereichen könnte der Staat gehalten sein, vo­­rausschauender zu planen. Mit dem Klimabeschluss habe das Bundesverfassungs­gericht ein neues Grundrecht auf Nach­haltigkeit und Generationengerechtigkeit ge­schaffen, heißt es in der Studie, die der F.A.Z. exklusiv vorliegt.

Keine Finanzierung von So­zialleistungen auf Pump

Nach seiner Auffassung gebe es einige „demographische Kipppunkte“, die schon erreicht worden seien und jetzt ein schnelles Handeln nö­tig machten: „Die Mehrzahl der sozialen Sicherungssysteme der Bundesrepublik Deutschland ist schon jetzt sofort verfassungsgerichtlich voll überprüfbar“, stellt er klar und nimmt das Ergebnis quasi vorweg: Sie dürften sich schon jetzt als nicht länger nachhaltig, nicht generationengerecht und damit als nicht verfassungsfest erweisen. Denn das ist der Clou der Karlsruher Grundsatzentscheidung: Sie nimmt Grundrechtseingriffe ins Visier, die noch gar nicht eingetreten sind, aber auf Basis der gegenwärtigen Rechtslage so gut wie un­ausweichlich sind. Damit die jüngeren Generationen ihre Freiheitsrechte genauso ausleben können wie die Menschen heute, muss der Staat deshalb an zentralen Punkten wie dem Klimaschutz umsteuern, argumentieren die Verfassungsrichter.

„Der Gesetzgeber darf den jungen Leu­ten nicht immer weitere Dauerlasten aufbürden“, etwa in Form von immer wei­­teren Rentenleistungen, Garantieeinkommen sowie Schulden auf allen Ebenen des Staates, sagt Verbandspräsident Reinhold von Eben-Worlée. „Politiker al­ler Couleur müssen lernen, nicht weiter das Geld von morgen schon heute zu verprassen. Das ist nicht generationen­gerecht, es ist nicht fair und auch nicht rechtmäßig.“

Auch der Präsident des Bundessozial­gerichts, Rainer Schlegel, drängt darauf, aus der Klimaentscheidung Konsequenzen für die Ausgestaltung der sozialen Sicherung zu ziehen. „Das Recht muss so ausgestaltet werden, dass Beiträge und Leistung bei der gegenwärtigen wie der künftigen Generation verhältnismäßig verteilt sind“, schreibt er in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW). Aus seiner Sicht darf es daher keine Finanzierung von So­zialleistungen wie Renten, Hartz IV oder Sozialhilfe auf Pump geben. Sie müssten heute erwirtschaftet und finanziert werden. Kredite seien nur für Investitionen in die soziale Infrastruktur oder Bildung ak­zeptabel, von denen auch künftige Generationen profitierten.

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