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#Der Streit um die Markenrechte von Leni Klum geht weiter

Der Streit um die Markenrechte von Leni Klum geht weiter

Bild: dpa

Günther Klum bleibt hartnäckig

Der Streit über die Markenrechte von Leni Klum geht weiter. Am Freitagvormittag veröffentlichte Günther Klum auf seinem Instagram-Kanal ein Foto eines Schreibens an die Anwaltskanzlei Freshfields, die seine Tochter Heidi vertritt. In dem Schreiben wirft Günther Klum der Kanzlei vor, sie drohe ihm mit sechs Monaten Gefängnis. Hintergrund ist die Auseinandersetzung um die Markenrechte am Namen seiner 17 Jahre alten Enkelin Leni Klum, die Günther Klum im November beantragt hatte. Heidi Klum hatte daraufhin einen Antrag auf Nichtigkeit stellen lassen. Laut Louis Pahlow, Professor für Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt, kann der bürgerliche Name einer Minderjährigen als Marke nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten Bestand haben. Diese scheint Heidi Klum ihrem Vater nicht gegeben zu haben. Er halte es im vorliegenden Fall aber für unwahrscheinlich, dass daraus eine Gefängnisstrafe resultiere. Normalerweise handele es sich dabei um Zivilverfahren, bei denen nur Schadenersatzklagen drohten, sagte Pahlow. Günther Klum selbst war für ein Statement am Freitag nicht zu erreichen. (croc.)

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