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#Kroatien steht vor dem Euro-Beitritt

„Kroatien steht vor dem Euro-Beitritt“

Die EU-Kommission empfiehlt die Aufnahme Kroatiens in den Euroraum zum 1. Januar 2023. In ihrem am Mittwoch veröffentlichten Konvergenzbericht kommt die Brüsseler Behörde – ähnlich wie parallel die Europäische Zentralbank – zu dem Schluss, dass das Land alle Konvergenzkriterien erfülle, die als Voraussetzung für einen Beitritt zur Währungsunion gelten. Falls die zuständigen EU-Gremien der Kommissionsempfehlung folgen, wäre Kroatien der erste Mitgliedstaat seit Litauen 2015, der dem Euroraum neu beiträte. Die Mitgliederzahl der Währungsunion vergrößerte sich dann auf 20. Die Empfehlung bedeutet zudem, dass Kroatien Bulgarien überholt. Beide Staaten waren 2020 in den Wechselkursmechanismus (WKM) II aufgenommen worden, dem sogenannten „Vorhof“ der Währungsunion. Die Regierung in Sofia hatte schon 2018 Ansprüche auf einen schnellen Euro-Beitritt angemeldet. Die Kommission empfiehlt diesen aber unverändert nicht.

Die endgültige Entscheidung über die Euroraum-Erweiterung treffen die EU-Finanzminister im Juli. Zuvor werden die Eurogruppe und die EU-Staats- und Regierungschefs damit befasst; zudem geben die EZB und das Europaparlament Stellungnahmen ab. Die Kommissionsempfehlung darf aber als Vorentscheidung gelten.

Ökonomische Voraussetzungen

In den alle zwei Jahre veröffentlichten Konvergenzberichten von Kommission und EZB wird abgeklopft, ob die bisherigem Nichtmitglieder die ökonomischen Voraussetzungen für einen Euro-Beitritt zur Währungsunion erfüllen. Die Kriterien dafür finden sich im Maastrichter Vertrag und beziehen sich auf die Preisstabilität, solide Staatsfinanzen, eine enge Wechselkursbindung der Landeswährung an den Eurokurs, die langfristigen Zinsen sowie bestimmte rechtliche Konvergenzkriterien. Neben Bulgarien und Kroatien haben Kommission und EZB auch Polen, Ungarn, Tschechien, Rumänien und Schweden untersucht. Das skandinavische Land will derzeit nicht beitreten, auch in den vier anderen mittel- und osteuropäischen Staaten besteht keine Euro-Sehnsucht. Dänemark ist von der Prüfung ganz ausgenommen. Das Land will definitiv nicht beitreten und hat dies in den EU-Verträgen so festhalten lassen.

Der Euro könnte schon im kommenden Jahr die Kuna als Landeswährung in Kroatien ablösen.


Der Euro könnte schon im kommenden Jahr die Kuna als Landeswährung in Kroatien ablösen.
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Bild: Picture Alliance

Kroatien ist einer von 10 EU-Staaten, die nach der jüngsten Frühjahrsprognose der Kommission in diesem und im kommenden Jahr den Maastrichter Referenzwert für die Neuverschuldung von 3 Prozent der Wirtschaftsleistung unterschreiten. Mit Blick auf die Schuldenquote von (75,3 und 73,1 Prozent) liegt das Land aber über den Maastrichter Vorgaben. Die EU-Kommission hatte in der vergangenen Woche verfügt, dass der EU-Stabilitätspakt auch 2023 ausgesetzt bleibt. Weil damit auch keine neuen Defizitverfahren eröffnet wurden, urteilt die Kommission jetzt, alle geprüften Länder außer Rumänien erfüllten die haushaltspolitischen Maastricht-Vorgaben. Gegen das Land war schon vor Ausbruch der Corona-Pandemie (und damit vor dem Aussetzen des Pakts) ein Defizitverfahren eröffnet worden. Hohe Staatsschulden hatten die EU schon beim Start der Währungsunion 1998 nicht gehindert, Italien und Belgien zum Euro-Beitritt zuzulassen.

Das Kriterium für Preisstabilität – die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten EU-Mitgliedstaaten liegen – erfüllte neben Kroatien nur Schweden. Das Kriterium der angeglichenen langfristigen Zinsen im Euroraum erfüllten außer Kroatien auch Bulgarien, Tschechien und Schweden.

Dass die Behörde keinen bulgarischen Beitritt empfiehlt, hat zwei Gründe. Zum einen erfüllt das Land das Preisstabilitäts-Kriterium mit einer Inflationsrate von 2,7 Prozent im vergangenen Jahr nicht. Zum anderen hat Bulgarien weiter Probleme mit der Vorgabe der EU-Verträge, das nationale Recht einschließlich der Zentralbanksatzung mit EU-Recht in Einklang zu bringen. Bulgarien wird unverändert vorgeworfen, zu wenig gegen Korruption zu tun und unter einem mangelhaft funktionierenden Rechtsstaat zu leiden.

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