DFB-Funktionär vor Gericht: Das kann schon wieder teuer werden

DFB-Funktionär vor Gericht: Das kann schon wieder teuer werden

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Theo Zwanziger war auch wieder da. In Saal Römisch eins des Justizgebäudes E eröffnete die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt unter Vorsitz von Eva-Marie Distler am Donnerstagvormittag um zehn den nächsten Prozess gegen einen früheren Spitzenfunktionär des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), der angeklagt ist wegen des Vorwurfs der schweren Steuerhinterziehung. Hier hatte Richterin Distler am 4. März 2024 den „Sommermärchen“-Prozess unter anderem gegen den früheren DFB-Präsidenten Zwanziger begonnen. 605 Tage später saß der frühere Schatzmeister Stephan Osnabrügge auf der Anklagebank (und Zwanziger im Publikum).

Das Prozesssequel hat mit den Zahlungen rund um die Weltmeisterschaft 2006 und deren Versteuerung nichts zu tun, das Verfahren gegen Osnabrügge läuft mit dem Untertitel „Bandenwerbung“. Es geht wesentlich um die Frage, ob der DFB, der wie im „Sommermärchen“-Prozess Nebenbeteiligter ist, Einnahmen, die er von seiner Geschäftspartnerin, der Agentur Infront, erhalten hatte, für die Vermarktung der Werbung auf den digitalen Flächen bei Heimspielen der Fußball-Nationalmannschaft der Männer in den Jahren 2014 und 2015 hätte versteuern müssen. Entscheidend für die Frage, welche Gelder ein gemeinnütziger Verein wie der DFB versteuern muss, ist, ob sie Teil der Vermögensverwaltung sind (steuerfrei) oder gewerblicher Betätigung (Steuerpflicht) entspringen.

Die Staatsanwaltschaft war, eine weitere Parallele zum „Sommermärchen“-Verfahren, auf Grund eines im Sommer 2019 erschienenen Artikels im Magazin „Spiegel“ tätig geworden und hatte die DFB-Zentrale in Frankfurt durchsuchen lassen. 3,53 Millionen Euro an Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie Solidarzuschlag soll Osnabrügge hinterzogen haben, in dem er die Steuererklärungen für die Jahre 2014 und 2015 nicht korrigierte. Die Ankläger sind der Auffassung, Infront habe tatsächlich keinen Handlungsspielraum bei der Vermarktung der Bandenwerbung gehabt, weil die Interessen von Werbepartnern des DFB deren Vermarktung quasi diktiert hätten.

Frage der Gemeinnützigkeit

Klarer Fall von gewerblicher Betätigung? „Die Anklage enthält regelrecht abenteuerliche juristische Verrenkungen“, sagte Verteidiger Jörg Oesterle in seinem „Opening Statement“, der Erwiderung der Anwälte Osnabrügges und des DFB auf die Verlesung der Anklage. Es entbehre nicht einer „bösen Ironie“, dass Osnabrügge, der am spätesten zum DFB gekommen sei (Schatzmeister war er von 2016 bis 2022) nun auf der Anklagebank sitze, während die Ermittlungsverfahren gegen alle anderen Funktionäre, gegen die in dieser Sache ermittelt worden sei, längst eingestellt sind, entweder mangels Tatverdacht oder nach Zahlung einer Geldauflage – das betrifft den früheren DFB-Präsidenten Reinhard Grindel und den früheren Generalsekretär Friedrich Curtius.

Osnabrügge jedenfalls habe sich stets als „gewissenhafter Reformer“ verstanden und sei nicht mit „dem DFB“ gleichzusetzen, sagte Oesterle und soweit in der Anklage zum Ausdruck komme, dass sich sein Mandant, was die Pflicht zur Versteuerung der Einnahmen angehe, nicht schnell genug der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zugestimmt habe, sei darin die „Wunschvorstellung des Obrigkeitsstaats“ zu entdecken. „Die strafrechtlichen Vorwürfe sind falsch und entbehren jeder Grundlage“, sagte der Verteidiger, deshalb stelle sich Osnabrügge dem Prozess und habe ihn nicht mit einem Deal mit der Staatsanwaltschaft vermieden. So ähnlich hatte das auch bei Theo Zwanziger geklungen, gegen den das „Sommermärchen“-Verfahren im April schließlich doch gegen Zahlung von 10.000 Euro eingestellt worden war (ohne dass sich Zwanzigers Rechtsauffassung geändert hatte).

Und wie im das Jahr 2006 betreffenden „Sommermärchen“-Prozess steht hinter dem Verfahren auch eine andere Frage: Wird dem DFB für die Jahre 2014 und 2015 die Gemeinnützigkeit aberkannt? Dann würde das den Verband mehr als 30 Millionen Euro kosten. Über die Frage entscheidet das Finanzgericht, das Verfahren ist ausgesetzt und wird erst nach dem Ende des Strafverfahrens fortgesetzt.

Richterin Distler, gegen die ein Befangenheitsantrag des DFB eben erst abgelehnt worden war (er wurde als unbegründet angesehen und war überdies zu spät eingereicht worden), hat zehn Verhandlungstage bis Ende Februar 2026 terminiert. Kommenden Donnerstag, kündigte Distler an, wolle sie in jedem Fall den mindestens in den das Verfahren betreffenden Jahren einflussreichen mehrmaligen DFB-Interimspräsidenten Rainer Koch als Zeugen hören, schon weil dieser alsbald auf Kreuzfahrt gehe und erst einmal nicht zur Verfügung stehe.

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