DFB muss 110.000 Euro Strafe zahlen

DFB muss 110.000 Euro Strafe zahlen

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) muss für die Verfehlungen seiner früheren Spitzenfunktionäre im sogenannten Sommermärchen-Skandal eine Strafe in Höhe von 110.000 Euro zahlen. Dieses Urteil verkündete die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler am 34. und letzten Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt um die dubiosen Zahlungsflüsse rund um die WM 2006.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem DFB vorgeworfen, rund 2,7 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben und sah einen „besonders schweren“ Fall. Der Verband solle deshalb eine Strafe in Höhe von 270.000 Euro zahlen, hatte Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel in seinem Plädoyer gefordert. Die Verteidigung hatte den Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung zurückgewiesen und einen Freispruch beantragt. Das Gesamtverfahren dauert bereits knapp zehn Jahre.

DFB habe ein „katastrophales Bild“ abgegeben

Dass der DFB Steuern hinterzogen hat, steht nach Ansicht der Kammer ohne Zweifel fest“, sagte Distler in ihrer Urteilsbegründung. Insgesamt wurde der DFB sogar zur Zahlung von 130.000 Euro verurteilt. 20.000 Euro wurden dem Verband wegen der „rechtsstaatwidrigen Verfahrensdauer“ erlassen. Allerdings muss der DFB, der laut Distler bei der Aufarbeitung der Affäre ein „katastrophales Bild“ abgegeben habe, zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen.

Von den anfangs drei Beschuldigten saß niemand mehr auf der Anklagebank. Die Verfahren gegen die drei ehemaligen DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wurden gegen die Zahlung von Geldstrafen eingestellt. Zwanziger musste 10.000 Euro zahlen, Niersbach 25.000 Euro, Schmidt 65.000 Euro.

Der DFB hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. „Wir glauben, es hat keine Steuerhinterziehung gegeben“, bekräftigte DFB-Anwalt Jan-Olaf Leisner in seinem Plädoyer am vergangenen Montag. Der Fiskus habe in dem Fall keinen finanziellen Schaden erlitten, sondern vielmehr einen Zinsvorteil von 650.000 Euro für sich verbucht.

Mit der Verurteilung schwinden die Chancen des Verbandes auf eine erhoffte Steuerrückzahlung von 22 Millionen Euro. Diese Summe hatte der DFB im Jahr 2017 nachzahlen müssen, nachdem ihm wegen der WM-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für 2006 entzogen worden war. 2022 hatte der DFB dagegen eine Klage beim Finanzverwaltungsgericht Kassel eingereicht, über die bislang nicht entschieden wurde.

Im Kern ging es in dem Verfahren um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte. 

Der DFB verschleierte die Rückzahlung des Darlehens als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die später abgesagt wurde, und deklarierte diese ein Jahr später als Betriebsausgabe. 

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert