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Die digitale Schule

Exemplarisch sind an diesem Thema alle Probleme der Digitalisierung in Deutschland abzulesen: Wenn Schüler wegen Corona nicht in die Schule dürfen und Studenten ihren Vorlesungen nur digital mit Distanz folgen sollen, fehlt es an Standards, an Erfahrung, an Softwarelizenzen und an der passenden Hardware. Welche Videokonferenz-Software soll die Schule nehmen, welche kann sie sich leisten, und welche darf sie aus Gründen des Datenschutzes nicht verwenden? Welches Bundesland empfiehlt welche Systeme? Bisweilen hapert es am Internetzugang, oder er funktioniert nicht mit WLAN oder ist zu langsam. Manche Schüler bekommen von ihrer Schule Tablets, andere werden aufgefordert, selbige zu kaufen, und viele haben nur private Uraltrechner zu Hause.

Einheitliche Videolösungen für die deutschen Schulen und Universitäten gibt es nicht. Fast alle Bundesländer überlassen die Wahl der Software den jeweiligen Einrichtungen, setzen aber Eckpunkte hinsichtlich des Datenschutzes und der Einwilligung. Bayern hat allerdings seit Anfang Mai eine einheitliche Videokonferenzlösung im Einsatz, das bislang unbekannte System Visavid von Auctores.

Lehrer und Dozenten sind genervt: „Zoom und Teams dürfen wir nicht mehr verwenden“, schildert eine Lehrerin, „für Teams gab es eine Ausnahmegenehmigung, die bald endet. Für die Grundschule war es auch viel zu kompliziert. Big Blue Button dürfen wir dienstlich nutzen, sollen es aber nicht mit den Schülern verwenden, damit die Server nicht abstürzen. Viele Grundschulen nehmen Jitsi, weil es in der Handhabung einfach ist und die Grundschüler damit gut zurechtkommen. Nur kommen bei zu großen Gruppen nie alle hinein. Die Idee, dass das Schulamt oder Ministerium ein sicheres, zuverlässiges und leicht zu handhabendes Tool für alle vorschlägt, ist leider nur ein Traum. Stattdessen probieren engagierte Lehrer aus, womit sie, die Kollegen und die Schüler am besten zurechtkommen. Und dann muss man immer wieder damit rechnen, dass die Nutzung untersagt wird.“

Keine Rechtsgrundlage

Wer sich mit den diversen Systemen beschäftigt, stößt auf Unterschiede in der Leistungsfähigkeit, Funktionalität und Kompatibilität. Um gleich mit Microsoft und seiner Teams-Software zu beginnen: Die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder urteilte im Herbst vergangenen Jahres, dass die Bürosoftware Microsoft 365, die früher Office hieß, und Teams nicht den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung genügen. Schon die Art der personenbezogenen Datenerhebung durch Microsoft und der Zweck, warum sie verarbeitet werden, bleibe unklar, sagen die Datenschützer.

Zudem bestehe für den Transfer weiterer personenbezogener Informationen an Microsoft, wie etwa das Sammeln von Telemetrie-Daten, keine Rechtsgrundlage. Da im Herbst der Europäische Gerichtshof auch das Privacy-Shield-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der EU für nichtig erklärt hat, ist ein rechtlich einwandfreier Transfer von Daten nach Amerika ohnehin kaum möglich. Die Vereinigten Staaten gehören nicht mehr zu den sogenannten sicheren Drittstaaten, weil dort der Staat per Gesetz Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten nicht zu kontrollierenden Zugriff auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern gewährt, sowie auf solche Daten, die in europäischen Rechenzentren von amerikanischen Unternehmen gespeichert sind.

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