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#Die Justiz vermeidet den zweiten Lockdown

Die Justiz vermeidet den zweiten Lockdown

An den Frankfurter Gerichten ist es kalt zurzeit. Wer als Zeuge in einem Strafprozess geladen ist und vor den Sälen in Gebäude E des Justizkomplexes warten muss, der bringt besser eine warme Jacke und einen Schal mit. Überall stehen in diesen Tagen die Fenster, die so weit oben liegen, dass man sie nicht einfach so erreicht, offen. Die kalte Luft von draußen senkt die Temperatur so weit, dass die tristen Flure noch abweisender wirken. Doch was jetzt zählt, ist vor allem eins: Alle Möglichkeiten zu nutzen, das Coronavirus herauszuhalten.

Anna-Sophia Lang

Die Justiz hat dazugelernt. Seit der ersten Welle im Frühjahr hat man sich an Amts- und Landgericht Gedanken gemacht: Wie kann man verhindern, dass wieder Verhandlungen verschoben werden müssen? Im März und April galt die Devise, abzusagen, was abgesagt werden kann. Bei allem anderen lag der Fokus auf Verfahren, deren Angeklagte in Untersuchungshaft saßen, weil das Gesetz vorsieht, dass sie dort nicht ewig ohne rechtskräftige Verurteilung eingesperrt sein dürfen. Doch auch das war eine Herausforderung angesichts des Virus, über das damals noch weniger bekannt war als heute. Es mussten nicht nur die Verfahrensbeteiligten geschützt werden, von denen es bei einem Prozess mit vielen Beteiligten auf beiden Seiten schnell zehn oder mehr geben kann. Die Justiz musste auch sicherstellen, dass der sogenannte Öffentlichkeitsgrundsatz gewahrt ist, also Presse und Zuhörer die Prozesse beobachten können.

Doch mittlerweile ist die Situation eine andere. Während die Zahl der Neuinfektionen höher denn je ist, hat sich der Umgang mit der Pandemie in der Justiz längst eingespielt. Nun ist die Empfehlung nicht mehr, den Betrieb herunterzufahren, sondern ihn unter Anwendung der ausgearbeiteten Hygienepläne aufrechtzuerhalten, soweit es möglich ist. „Hier wird weiter gearbeitet“, sagt Sylvia Hauptmann, Sprecherin am Amtsgericht. Werner Gröschel und Isabel Jahn, Sprecher für Strafprozess und Zivilsachen am Landgericht, berichten übereinstimmend, dass es bislang noch keine spürbaren Einschnitte gebe. „Der Betrieb wird aufrechterhalten“, sagt Gröschel.

Im Strafprozess kann nur an Ort und Stelle verhandelt werden

Zum Hygienekonzept gehören auch Vertretungspläne für den Notfall. Es gilt die Anweisung: Wer Symptome hat, bleibt daheim. Regelmäßig gibt es Updates der Gerichtspräsidenten, im gesamten Komplex gilt seit Wochen eine Maskenpflicht. Inzwischen funktioniert auch die Organisation und Verteilung der großen Säle besser, in denen Abstände einfacher eingehalten werden können.

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Einen Teil ihrer Aufgaben können manche Mitarbeiter im Homeoffice erledigen, auch die Richter – etwa um sich auf ein Verfahren vorzubereiten oder eine schriftliche Urteilsbegründung zu formulieren. „Aber das Homeoffice hört da auf, wo wir auf die Logistik des Gerichts angewiesen sind“, sagt Landgerichtssprecher Gröschel. Verhandelt werden kann eben im Strafprozess nur an Ort und Stelle. Gleiches gilt für Vorführungen beim Haftrichter, und auch die Mitarbeiter der Geschäftsstellen oder die Wachtmeister können kaum von daheim aus arbeiten.

Ausgerüstet mit Plexiglas-Trennscheiben

Bei den Zivilverfahren ist das etwas anders: Hier gibt es die Möglichkeit, per Video zu verhandeln oder eine Sache sogar schriftlich zu erledigen. Diese Flexibilität schätzten viele Verfahrensbeteiligte, sagt Sprecherin Isabel Jahn. Immer häufiger werde nun davon Gebrauch gemacht. Da hilft es, dass mittlerweile Skype for Business auf den Laptops der Richter aufgespielt worden ist und zusätzliche Kameras für die Computer geliefert werden.

Aufgerüstet hat die Justiz auch anderweitig: Inzwischen steht eine deutlich größere Zahl von Plexiglas-Trennscheiben bereit als im Frühjahr. Außerdem sollen Luftfiltergeräte für die Sitzungssäle angeschafft werden. Im Haftrichterzimmer, wo notgedrungen täglich besonders viele Menschen zusammenkommen müssen, ist seit knapp zwei Wochen eines in Betrieb.

Dass im Gericht die Fenster offen stehen, ist unterdessen ein ungewöhnlicher Anblick. Nicht erst, seit sich einer der Angeklagten im S&K-Prozess 2013 aus dem offenen Fenster stürzte, wird nur mit äußerster Vorsicht gelüftet. Einfach öffnen kann man die meisten Fenster in den Verhandlungssälen sowieso nicht, dafür benötigt man besondere Schlüssel. Die besorgen sich nun viele Richter bei den Wachtmeistern und entscheiden dann selbst, wie sie es mit dem Lüften halten wollen: Entweder sie gehen den empfohlenen Weg und lüften alle halbe Stunde. Oder sie lassen die Fenster die ganze Zeit offen – das dankt ihnen jetzt im November nicht jeder.

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