
Immobilien als Erbstücke: Bei der Gestaltung des Testaments können steuerliche Nachteile entstehen.
Bild: dpa
Viele Menschen haben ein Berliner Testament. Dabei ist es nicht unbedingt der ideale Weg fürs Vererben. Doch lässt es sich verbessern, dreht man nur an ein paar kleinen Stellschrauben.
Auch in der heutigen Zeit erfreut sich das Berliner Testament in traditionellen Familienverhältnissen nach wie vor einer ungebrochenen Popularität. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Die Versorgung des länger lebenden Ehegatten im ersten Erbfall und die ausschließliche Erbeinsetzung der gemeinsamen Kinder im zweiten Erbfall entsprechen dem Wunsch vieler Eltern.
Aus erbschaftsteuerlicher Sicht ist ein klassisches Berliner Testament aber regelmäßig eine ungünstige Gestaltung. Die Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall bleiben ungenutzt, das Vermögen wird im ersten und zweiten Erbfall – also gegebenenfalls doppelt – besteuert. Obendrein können negative Progressionseffekte hinzukommen.
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