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#„Die Leute nicht kaputtmachen“

„„Die Leute nicht kaputtmachen““

Auch der dritte Verhandlungstag im Dopingverfahren gegen den Fußballprofi Mario Vuskovic ist ohne ein Ergebnis zu Ende gegangen. Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärte am Freitag, das Verfahren sei derart komplex und die Folgen für den Einundzwanzigjährigen derart gravierend, sodass dies eine intensive Beratung notwendig mache. Eine Entscheidung soll nun innerhalb der kommenden zwei Wochen verkündet werden.

Der Verteidiger des Zweitligavereins Hamburger SV wurde am 16. September des vergangenen Jahres bei einer Trainingskontrolle der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) positiv auf das Dopingmittel Epo getestet. Dieses Ergebnis wurde durch die B-Probe bestätigt.

Seit dem 15. November ist Vuskovic vorläufig gesperrt. Ihm droht eine Sperre von bis zu vier Jahren. In seinem Schlussplädoyer am Freitag sagte Vuskovic unter Tränen: „Ich habe im Sport niemals betrogen, und das werde ich auch niemals tun.“ Und weiter: „Jeden Tag hoffe ich, dass dieser Albtraum zu Ende geht.“

Streit der Wissenschaft

Dieses Dopingverfahren ist längst auch zu einem Streit der Wissenschaft geworden. „Es droht eine never-ending Story zu werden, ein Pingpongspiel zwischen Wissenschaftlern“, sagte Oberholz am Freitag zu Beginn des dritten Verhandlungstages. Da war er noch zuversichtlich, dem ein Ende setzen zu können, und sagte: „Wir meinen, dass wir heute eine Entscheidung treffen können.“

Um kurz nach 14 Uhr, rund eine Stunde nach der Fortsetzung der Verhandlung, zogen sich die Verteidigung und der DFB-Kontrollausschuss für die Vorbereitung ihrer Schlussplädoyers zurück. Nach einer halben Stunde kam Oberholz zurück in den Verhandlungssaal und bat um Geduld. Die Parteien hatten sich zu einem Rechtsgespräch zurückgezogen. Mit anderen Worten: Es wurde die Möglichkeit geprüft, ob es einen Deal in diesem Verfahren geben könne. Doch der kam – trotzt intensiver Gespräche – nicht zustande.

Was diese Verhandlung so kompliziert macht, ist auch die Tatsache, dass Oberholz nicht das bekam, was er wollte. Nach dem zweiten Verhandlungstag hatte er eine weitere Probenanalyse vom Urin von Vuskovic und ein weiteres Gutachten angeordnet.

Das DFB-Sportgericht beauftragte damit den kanadischen Dopingforscher Jean-François Naud. Der bestätigte in seinem Gutachten zwar die Ergebnisse des Analyselabors in Kreischa in Sachsen, lehnte aber eine weitere Dopinganalyse ab. Seine Begründung: Er sehe hierfür keine Veranlassung. Naud erklärte zudem, dass eine weitere Analyse den Regeln der Welt-Anti-Doping-Agenur (WADA) widerspreche.

Zuvor hatten vier von der Verteidigung beauftragte Experten die A- und B-Probe von Vuskovic als falsch-positiv bewertet. Gegen die Beauftragung von Naud als Gutachter hatte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gestellt, der vom DFB-Sportgericht jedoch abgelehnt worden war.

„Mein ganzes Leben lang ehrlich“

Nach Abschluss der Beweisaufnahme sagte Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses: „Ich halte diesen Dopingvorwurf für völlig problemlos für nachgewiesen.“ Aber auch Nachreiner haderte mit dem Strafmaß von vier Jahren, da dies keine Unterschiede ermögliche zwischen systematischem und einmaligem Doping.

„Die endgültige Zielsetzung darf nicht sein, die Leute kaputtzumachen“, sagte Nachreiner und versprach: „Ich als Vertreter des Kontrollausschusses werde keinerlei Einwände gegen eine mildernde Bestrafung formulieren.“

Die Verteidigung forderte einen Freispruch und formulierte noch einmal ihre Zweifel an der Ausweitung der Dopingproben. „Es bleibt damit unter dem Strich dabei, dass kein Verstoß von Doping festgestellt werden kann.“

Vuskovic beteuerte von Beginn an seine Unschuld. Am Freitag sagte er: „Das, wodurch ich und meine Familie in den letzten Monaten durchmussten, das würde ich meinem engsten Feind nicht wünschen.“ Und weiter: „Mein ganzes Leben lang habe ich alles nur ehrlich getan.“

Sollte Vuskovic verurteilt werden, könnte er dagegen vor das DFB-Bundesgericht ziehen. Kommt es zu einem Freispruch, hätten die Welt-Anti-Doping-Agentur und die Nationale Anti-Doping-Agentur die Möglichkeit, Einspruch beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) einzulegen.

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