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#Die Schlappe gegen Amazon sollte Vestager zu denken geben

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Die Schlappe gegen Amazon sollte Vestager zu denken geben

Schon wieder ist EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager vor Gericht auf die Nase gefallen. In seinem Amazon-Urteil hat das zuständige EU-Gericht (EuG) am Mittwoch der Europäischen Kommission ein weiteres Mal schwere Rechtsfehler in einem Steuer-Beihilfefall attestiert. Auch in anderen Fällen haben die Richter Brüsseler Beihilfeentscheidungen zu sogenannten Steuervorbescheiden (Tax Rulings) komplett kassiert. Besonders in Erinnerung ist das Apple-Urteil vom Juli 2020. Auch damals attestierte das Gericht der Kommission, die Fakten ganz falsch bewertet zu haben.

Damals ging es um den Rekordbetrag von 14,3 Milliarden Euro, den Irland von Apple nun nicht zurückfordern muss. Im Amazon-Fall muss der Online-Händler „nur“ 250 Millionen Euro nicht an Luxemburg zurückzahlen. Aber die rechtliche Bewertung ist ganz ähnlich. Wieder hat das Gericht nicht ein paar Details bemängelt, sondern die Entscheidung komplett für nichtig erklärt. Deshalb hat sich der juristische Flurschaden für Vestager noch einmal vergrößert. Mehr denn je steht in Frage, ob die EU-Kommission mit dem Beihilferecht noch weiter gegen die vermutete Steuervermeidung internationaler Konzerne vorgehen kann.

Auf diese Idee kam die Wettbewerbsbehörde schon 2013 unter Vestagers Vorgänger Joaquín Almunia. Sie hatte entdeckt, dass einzelne Mitgliedstaaten internationalen Konzernen aktiv – über auf diese zugeschnittene Steuervorbescheide – halfen, Steuern zu vermeiden. Nur der Befund, dass diese Steuerprivilegien einzelne Unternehmen gegenüber anderen bevorzugen, erlaubt ein Eingreifen der Kommission: Es könnte sich um eine unerlaubte staatliche Beihilfe handeln. Die seither ergangenen Kommissionsentscheidungen, die einzelne Mitgliedstaaten zur Rückforderung von Steuervorteilen verurteilten, haben sich nur etwa zur Hälfte als gerichtsfest erwiesen. Rechtssicherheit lässt sich so nicht herstellen.

Es ging um Fakten

Vestager scheint das egal zu sein. Auf das Amazon-Urteil reagierte sie mit denselben Phrasen wie im Apple-Fall. Alle Unternehmen müssten ihre „fairen Steueranteil“ zahlen, und Steuervorteile für internationale Konzerne entzögen den EU-Bürgern die Mittel für „dringend nötige Investitionen zur Überwindung der Corona-Krise“ und für die grüne und digitale Transformation. Vor Gericht standen diese schönen Ziele indes nicht zur Verhandlung. Es ging um Fakten und deren rechtliche Bewertung.

Mit dem jüngsten Urteil stößt nicht nur die Verfolgung von „Steuerdeals“ qua Beihilfenkontrolle endgültig an ihre Grenzen. Es ist offen, ob sich dieses Ziel mit einer globalen Mindeststeuer für Unternehmen erreichen lässt, wie sie derzeit im OECD-Rahmen diskutiert wird. Das wird von deren Ausgestaltung abhängen. Fraglich ist auch, wie die EU-Kommission die Beihilfenkontrolle grundsätzlich aufstellen will. Vestagers Kommentare werfen ein Schlaglicht darauf, wie weit dieses Instrument schon politisiert wurde und sich von seinem eigentlichen Zweck – dem Schutz vor wettbewerbsverfälschenden Subventionen – entfernt hat.

Zum Gesamtbild passt, dass das EuG auch andere, nicht ins Steuerrecht fallende Beihilfeentscheidungen kassiert hat. Die Beihilfenkontrolle ist selbst politisch geworden. Wo die Kommission mit Blick auf die Tax Rulings sehr strikt gegen manche Mitgliedstaaten vorgeht, ist sie auf anderen Politikfeldern denkbar großzügig. Die staatlichen Corona-Hilfen sind sicher ein Extremfall; für sie die Beihilferegeln außer Kraft zu setzen, war wohl unumgänglich. Ob sich jetzt aber noch pandemiebedingte Beihilfen von kaum begründbaren Routinesubventionen unterscheiden lassen, darf bezweifelt werden.

Nur ein Beispiel: Die Kommission hat in den vergangenen Monaten mehrfach Hilfen des italienischen Staates für die seit Jahren scheintote Alitalia genehmigt, die dieser mit der Pandemie begründet hat. Das schon lange vor der Krise entscheidungsreife Alitalia-Verfahren hängt unterdessen weiter in der Luft.

Ein anderes Beispiel sind die von der Kommission großzügig genehmigten Subventionen (unter anderem Deutschlands) für eine Batterieallianz: Wenn die Staaten für hehre EU-Ziele Geld ausgeben – die Stichworte lauten immer „grün“ und „digital“ – stellt sich die Wettbewerbsbehörde nicht entgegen.

Vielleicht ist das in einer EU-Kommission gar nicht vermeidbar, die jetzt selbst Schulden für ihren Aufbaufonds machen und die Mittel daraus für die hehren Ziele selbst verteilen darf. Hinzu kommt, dass Vestager seit 2019 nicht mehr nur Wettbewerbskommissarin ist, sondern zudem die sehr viel politischere Funktion einer Vizepräsidentin für Digitales übernommen hat. Diese Doppelaufgabe hat ihr Profil unscharf werden lassen. Dem Wettbewerb hat sie geschadet.

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