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#Wer soll MDR, NDR und RBB reformieren?

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Wer soll MDR, NDR und RBB reformieren?

Die Gewerkschaft Verdi ist verärgert, und auch von der regionalen Presse kommt Kritik am Entwurf des neuen Staatsvertrags zwischen Berlin und Brandenburg für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Anlass für die negativen Schlagzeilen ist eine Passage, die der ARD-Anstalt größere Flexibilität und damit auch Einsparungen ermöglichen soll. Nach den Vorstellungen der beiden Landesregierungen könnte ein Teil der Radioangebote „nur noch ausschließlich über das Internet verbreitet oder durch vergleichbare Angebote im Internet ersetzt werden“, wenn der Rundfunkrat dem zustimmt. Verdi fordert, dass alle RBB-Hörfunkprogramme weiter linear erreichbar sind und nicht „dem Sparwillen der Intendantin“ zum Opfer fallen.

Der Auftrag des RBB soll nach dem Willen der Landesregierungen flexibler gestaltet werden, da sich das Mediennutzungsverhalten weiterhin deutlich verändere, sagt Brandenburgs Medienstaatssekretär Benjamin Grimm im Gespräch mit dieser Zeitung. Es soll dem RBB ermöglicht werden, mit einem bestimmten Umfang an Hörfunkprogrammen in den Online-Bereich überzusiedeln. Es gehe allein um die Frage, auf welchem Weg der jeweilige Teil des Auftrags erfüllt werde. Nicht zur Disposition stehe die Notwendigkeit der Auftragserfüllung selbst. Damit erhofft man sich, auch die Akzeptanz des Senders zu erhöhen. Berlin und Brandenburg verbänden mit diesem Schritt die Erwartung, als Impulsgeber für die Gespräche der Länder zum Thema Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu wirken.

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Inklusion ist das Ziel

Mit dem neuen RBB-Staatsvertrag soll zudem die Barrierefreiheit von Angeboten verbessert und die Vielfalt der Lebensformen stärker berücksichtigt werden. Die Mitgliedschaft in den Aufsichtsgremien des RBB wird zeitlich begrenzt, die Zusammensetzung des Rundfunkrats erweitert und für die Arbeit der Aufsichtsgremien ein Mindestmaß an Veröffentlichungspflichten festgelegt. Für den Sender sollen Veröffentlichungspflichten und Bekanntmachungen in elektronischer Form verbindlich sein.

Der RBB-Staatsvertrag ist einer von knapp dreißig Staatsverträgen oder Landesgesetzen, in denen die Länder Fragen des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks und der von ihnen veranstalteten Telemedien regeln. Viel Raum also, den verbal stets bekräftigten Reformwillen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Tat umzusetzen. Neben dem RBB-Staatsvertrag wird gegenwärtig über die Staatsverträge für den Norddeutschen Rundfunk (NDR) und Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) verhandelt. Damit würde für drei ARD-Anstalten die Chance bestehen, was bisher bundesweit nicht gelang, den Auftrag an die digitale Medienwelt anzupassen und auch den politischen Rahmen für weitere Einsparungen vorzugeben. Wie sehr kann man die Länder dafür bei ihren eigenen Worten nehmen?

Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fällt die von Artikel 5 des Grundgesetzes geforderte Sicherung der Rundfunkfreiheit in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Der neue Medienstaatsvertrag, so der Medienrechtler Rolf Schwartmann von der Universität Köln, enthalte als Mantelstaatsvertrag aber nur Grundsätze und allgemeine Bestimmungen zum Rundfunk, etwa zur Grundversorgung, zur Zulassungspflicht, zu den Werbegrundsätzen und zu Jugendangeboten. Die Ausgestaltung des Programmauftrags bleibe weiter den Ländern überlassen, die Vorgaben zur Ausgestaltung durch die Rundfunkanstalten erlassen. Sie seien spezieller als der Medienstaatsvertrag und deshalb vorrangig anzuwenden.

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