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#Doppelschlag gegen die Netzriesen

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Doppelschlag gegen die Netzriesen

Der Bericht des Wettbewerbsausschuss im amerikanischen Unterhaus ist 450 Seiten lang und schonungslos. Ein Jahr lang haben die Abgeordneten die Marktmacht der vier Technologiegiganten Google, Amazon, Facebook und Apple untersucht. Der Höhepunkt war im Juli eine Anhörung mit den Vorstandsvorsitzenden. Jetzt liegt ihr Urteil vor: Die Unternehmen seien von „Underdogs“, von „rauflustigen Start-ups“, zu „der Art von Monopolen, die wir zuletzt in der Ära von Ölbaronen und Eisenbahn-Tycoons gesehen haben“ geworden. Sie seien zu mächtig und hätten ihre dominierende Position missbraucht. Das untergrabe Unternehmertum, die Privatsphäre und auch die Lebendigkeit einer freien Presse. All das führe zu weniger Innovation und Auswahl für Verbraucher, und schwäche die Demokratie.

Hendrik Kafsack

Roland Lindner

Auf der anderen Seite des Atlantiks, in der Europäischen Kommission dürfte das auf volle Zustimmung gestoßen sein. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager äußerte sich am Mittwoch zwar nicht, da sie den Bericht noch nicht gelesen habe. Vestager und EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton betrachten die Dominanz der großen Plattformen aber schon seit langem mit Sorge – auch, weil nicht nur die Privatnutzer, sondern auch europäische Unternehmen und Startups ihnen oft ausgeliefert sind. Wie Torwächter, treffender wäre vielleicht Türsteher („gatekeeper“), kontrollierten die Plattformen den Zugang zur digitalen Welt, heißt es in einer internen Analyse der Kommission. Anfang Dezember will die Kommission einen konkreten Vorschlag zur Abhilfe vorlegen und die Plattformen damit unter anderem zwingen, ihre Daten zu teilen. Ein Entwurf liegt der F.A.Z. vor.

Die Interessen der auf sie angewiesenen Unternehmen oder europäischen Wettbewerbsregeln seien und könnten den Plattformen „egal sein“, hat Binnenmarktkommissar Breton jüngst geklagt. Sie seien wie manche Bank in der Finanzkrise schlicht zu groß („too big to care“). Ein Problem ist das aus Sicht der Kommission vor allem, weil ihnen ihre Dominanz und der Zugriff auf die Daten der Unternehmen, die ihre Plattform nutzen, erlaubt, in neue Marktsegmente vorzustoßen. Sie bieten dann nicht nur eine Plattform für Unternehmen, sondern agieren selbst auf der Plattform und drängen die Konkurrenz oft systematisch durch unlautere Geschäftspraktiken zurück.

Unfairer Umgang mit Konkurrenten

Als Beispiel für solche problematischen Konstellationen werden in der Kommission Apple genannt, da der Konzern in seinem App Store mit der eigenen Musikapp in Konkurrenz zu Spotify tritt, oder Amazon, da das Unternehmen als Marktplatz für Drittanbieter und zugleich als Verkäufer von Produkten auftritt. Ähnliche Kritik äußert auch der Bericht aus dem amerikanischen Abgeordnetenhaus.

Seit Jahren versuchen die europäischen und amerikanischen Wettbewerbsbehörden gleichermaßen mit Hilfe des Wettbewerbsrechts gegen unfaire Geschäftspraktiken von Google, Amazon, Facebook und Apple vorzugehen. Seit 2015 allein hat die EU-Kommission selbst oder nationale Behörden rund 30 Verfahren gegen große Plattformen eingeleitet. Das aber ist umständlich und kostet Zeit. Wenn das Urteil fällt, ist es häufig schon zu spät, die Plattformen haben die Konkurrenten vom Markt gedrängt, Auflagen und Sanktionen laufen deshalb meist ins Leere, wie die Fälle gegen Microsoft und in jüngerer Zeit Google gezeigt haben. Die Kommission ist deshalb inzwischen dazu übergangenen, schon in einem frühen Stadium der Verfahren Auflagen zu erlassen, wie bei dem passenderweise just am Mittwoch abgeschlossenen Verfahren gegen den kalifornischen Chiphersteller Broadcom.

Das aber reicht Breton und Vestager nicht. Sie wollen den Plattformen nun mit einer „schwarzen Liste“ verbotener Geschäftspraktiken beikommen. Verstöße dagegen sollen von der EU unmittelbar, sprich ohne größeres Verfahren bestraft werden. Im Dezember will die Kommission im Rahmen eines neuen „Gesetzes für digitale Dienste“ („Digital Services Act“) konkrete Vorschläge dazu vorlegen.

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