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#Drei Jahre Haft für Pfadfinder-Gruppenleiter

Drei Jahre Haft für Pfadfinder-Gruppenleiter

Ein früherer Pfadfinder-Gruppenleiter in Baden-Baden ist in einem Vergewaltigungsprozess zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht befand den 64 Jahre alten Angeklagten am Dienstag für schuldig, vor mehr als 30 Jahren minderjährige Pfadfinder zur Vergewaltigung eines kleinen Mädchens genötigt zu haben. Der Mann habe seine „sexuellen Perversionen“ praktiziert und als Spiel dargestellt, sagte der Richter. Unklar war zunächst, ob Staatsanwaltschaft oder Verteidigung Revision gegen das Urteil beantragen wollen.

Angeklagt war die Vergewaltigung des Kindes irgendwann zwischen 1983 und 1987. Das Opfer war zum Zeitpunkt der nicht mehr genau datierbaren Tat zwischen sieben und elf Jahre alt. Im Keller des Pfadfinderhauses in Baden-Baden soll der Mann als Gruppenleiter die kindlichen und jugendlichen Pfadfinder zu der Serienvergewaltigung angehalten haben. Danach nötigte der Mann der Staatsanwaltschaft zufolge die beteiligten Kinder und Jugendlichen durch einen „Pfadfinderschwur“, niemandem etwas zu erzählen.

Der Richter hielt die Angaben des Opfers für glaubwürdig. Die Aussagen von Zeugen hätten in „Abgründe“ blicken lassen, was sich bei den Pfadfindern abgespielt habe, sagte er bei der Urteilsverkündung. Teile des Prozesses wie die Plädoyers fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die angeklagte Tat war nicht verjährt, weil bei Vorwürfen wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern die Verjährungsfrist von 20 Jahren bis zum Ablauf des 30. Lebensjahres des Opfers ruht.

Bereits im Februar dieses Jahres hatte es ein Urteil gegen einen Pfadfinder-Gruppenleiter aus Staufen bei Freiburg gegeben. Der 42 Jahre alte Mann wurde wegen hundertfachen sexuellen Kindesmissbrauchs zu acht Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Die Taten soll er von Januar 2010 bis August 2018 ausgeübt haben.

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