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Neues Geldautomaten-Gesetz: Das ändert sich jetzt beim Geldabheben

Auch wenn die Zahlen seit Jahren zurückgehen: In Deutschland gibt es immer noch über 50.000 Geldautomaten. Am 28. Juni tritt aber ein neues Gesetz in Kraft. Die Art und Weise, wie wir dann Geld am Automaten abheben, wird sich dann verändern.

Geld an einem Geldautomaten
Neues Geldautomaten-Gesetz: Das ändert sich jetzt beim GeldabhebenBildquelle: Tomas Urbelionis / shutterstock.com

Zwar bezahlen die Deutschen gerne immer noch bar und haben im Schnitt rund 100 Euro im Portemonnaie dabei. Doch die Zahl derer, die mit Karte oder Handy bargeldlos zahlen, wächst und wächst. Das sorgt dafür, dass viele Banken und Sparkassen Geldautomaten abbauen. Dennoch gibt es noch immer über 50.000 Stück deutschlandweit. Ende Juni tritt eine neue Verordnung in Kraft, die das Abheben von Geld verändert. Das Ziel des EU-Gesetzes: Bestimmte Produkte und Dienstleistungen, wie etwa auch Geldautomaten, sollen der breiten Öffentlichkeit zugänglicher gemacht werden.

Geldautomaten werden ab Ende Juni anders

Für viele Menschen, die Geld an einem Geldautomaten abheben, ist meist alles klar. Karte einstecken, Geheimzahl eingeben, Betrag eintippen und schon rattert der Automat und spuckt anschließend Karte und Bargeld aus. Doch auch, wenn das einfach klingt – manche Menschen haben Probleme mit diesem Vorgang. Das weiß auch die EU und hat ein neues Gesetz erlassen.

→ Bargeld-Aus rückt näher: Das schlägt der Verbraucherschutz jetzt vor

Schon heute kann man an vielen Automaten etwa eine andere Sprache einstellen, um beim Geldabheben die Menüs und Eingaben besser zu verstehen. Künftig sollen Geldautomaten allen Menschen die Möglichkeit geben, einfach und schnell Geld abzuheben. Durch akustische Signale etwa, wenn Menschen mit einer Sehbehinderung Geld abheben möchten. Zudem sollen leicht verständliche Texte, größere Buchstaben und vereinfachte Menüs eingebaut werden. Auch sind Sprachanweisungen vorgesehen und die Möglichkeit, den Text auf dem Display des Geldautomaten zu vergrößern oder den Kontrast der Bilder zu erhöhen.

Ausnahmen und was noch betroffen ist

Ob sich Banken und Sparkassen an das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz halten und die Geldautomaten auch wirklich barrierefrei sind, soll künftig eine Marktüberwachungsbehörde kontrollieren. Und: Die neue Regelung gilt nur für Geldautomaten, die Banken und Sparkassen nach dem Stichtag in den Verkehr bringen. Das bedeutet: Bereits bestehende Automaten können „bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen
Nutzungsdauer, aber nicht länger als fünfzehn Jahre nach ihrer Ingebrauchnahme“ weiterhin ohne die neuen Anforderungen betrieben werden.

Nicht nur Geldautomaten sind von dem neuen Gesetz betroffen. Auch Zahlungsterminals, Fahrkartenautomaten oder Check-in-Automaten müssen die neuen EU-Anforderungen erfüllen und barrierefrei sein.

Bildquellen

  • Bankkunden haben ein großes Problem: Tomas Urbelionis / shutterstock.com

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