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#Kinderpornographie wird härter bestraft

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Kinderpornographie wird härter bestraft

Es klingt für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) schlicht zu harmlos, wenn schwere sexualisierte Gewalt gegen Kinder bloß als sexueller Missbrauch bezeichnet wird. „Missbrauch“ sei schon deshalb eine unangebrachte Bezeichnung, da sie suggeriere, es gebe auch einen legalen „Gebrauch von Kindern“. Deshalb wird künftig immer von sexualisierter Gewalt die Rede sein, auch in den Gesetzestexten. Die Greueltaten von Münster, Bergisch Gladbach, Lügde, Stauffen und viele mehr haben das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die lebenslang traumatisierten und seelisch wie körperlich geschädigten Opfer geschärft. Am Mittwoch hat das Kabinett in Berlin den Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt beschlossen, der nicht nur härtere Strafen, sondern auch eine wirksamere Strafverfolgung und Prävention vorsieht.

Heike Schmoll

Heike Schmoll

Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

Lambrecht will die Verbreitung von Kinderpornographie künftig als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu zehn Jahren ahnden. Der Besitz von Kinderpornographie soll ebenfalls als Verbrechen betrachtet und mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren geahndet werden. Bisher waren es drei Jahre Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe. Für das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten sieht der Gesetzentwurf künftig Freiheitsstrafen von zwei bis 15 Jahren vor – hier gelten bislang sechs Monate bis zehn Jahre.

Bayern geht Strafmaß nicht weit genug

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist ein schweres Verbrechen mit einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren. Bisher lag die Höchststrafe bei zehn Jahren. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen ist im neuen Gesetzentwurf ausgeschlossen. Neu ist auch eine Regelung zu Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild. Die Herstellung und Verbreitung solcher Puppen soll mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe bestraft werden, für den Erwerb und Besitz sind bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vorgesehen. Damit soll der Markt für solche Puppen ausgetrocknet werden. Bei der Herstellung kinderpornographischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, soll die Verjährungsfrist künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) begrüßte den Gesetzentwurf als „Meilenstein im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern“. Der Entwurf regele die Qualifizierung von Richtern in Familiengerichtsverfahren sowie von Staatsanwälten in Strafverfahren neu. In familiengerichtlichen Verfahren werde die Pflicht verankert, Kinder altersunabhängig anzuhören, sagte die Ministerin. Richter und Staatsanwälte müssen also über psychologische und pädagogische Grundkenntnisse verfügen und sich entsprechend fortbilden. Auch Jugendamtsfachkräfte, deren Versäumnisse bei den großen Missbrauchsfällen zutage kamen, sollen künftig fortgebildet werden.

Giffey kündigte außerdem von 2021 an eine breit angelegte Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs an. Für eine effektivere Strafverfolgung soll dem Gesetzentwurf zufolge die Überwachung von Telekommunikationsmitteln künftig auch bei Ermittlungen wegen der Beschaffung oder des Besitzes von Kinderpornographie möglich sein. Bei schwerer sexualisierter Gewalt sollen Beschuldigte auch dann in Untersuchungshaft genommen werden können, wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr vorliegt. CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak forderte, dass Internet-Provider künftig verpflichtet werden, IP-Adressen länger zu speichern, um sexuelle Straftäter im digitalen Raum aufspüren zu können. Außerdem plädierte er für eine möglichst kindgerechte audiovisuelle Vernehmung der Opfer.

Bayern allerdings geht das Strafmaß für die Verbreitung von Kinderpornographie nicht weit genug. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) fordert mindestens drei Jahre Haft, wenn jemand „ein Forum betreibt, das einer größeren Zahl von Personen zum Austausch oder zur Verbreitung kinderpornographischer Schriften dient“, Lambrecht hat dafür ein Jahr vorgesehen. „Wer einen Marktplatz für Pädokriminelle betreibt, gehört für mehrere Jahre hinter Gitter“, sagte Eisenreich im Bayerischen Rundfunk. Er setzt sich dafür ein, auch die Betreiber von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu bestrafen. Die Debatte um härtere Strafen war durch den Missbrauchsfall in Münster mit mittlerweile 21 Verdächtigen neu entbrannt. Lambrecht hatte die Forderungen aus der Union zunächst zurückgewiesen und stattdessen eine bessere Ausstattung für Ermittler gefordert, ihren Entwurf aber nach anhaltender Kritik geändert.

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