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#DWD warnt vor kräftigen Gewittern

„DWD warnt vor kräftigen Gewittern“




In Bayern kann es am Montag zu schweren Gewittern kommen. Eine entsprechende Warnung gab der DWD heraus, in der auch Regionen genannt werden, die besonders gefährdet sind.

In Bayern kann es am Montag (dem 23. Mai 2022) zu schweren Gewittern kommen. Eine dementsprechende Warnung hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) herausgegeben. Demnach sei eine „sehr gefährliche oder sogar extrem gefährliche Wetterentwicklung“ erkennbar und möglich, wie der DWD in einer Vorausmeldung bekanntgab. Die Meldung gilt grundsätzlich für ganz Bayern, doch einige Gebiete sind schwerer betroffen.

DWD warnt vor schweren Unwettern in Bayern

„Gebiet, Zeit und Intensität“, seien laut dem DWD zwar „noch nicht hinreichend gesichert“, die Ausgabe der Vorwarnung diene aber „der rechtzeitigen Vorbereitung von Schutzmaßnahmen. Informieren Sie sich regelmäßig über die weitere Wetterentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen und amtlichen Unwetterwarnungen.“

Die kräftigen Gewitter könnten vor allem in den frühen Nachmittagsstunden auftreten und in diesen die Regionen im Westen und Südwesten von Bayern erreichen. „Dabei ist mit heftigem Starkregen zwischen 25 und 40 Liter pro Quadratmeter in kurzer Zeit zu rechnen. Weitere Begleiterscheinungen sind größerer Hagel um vier Zentimeter sowie orkanartige Böen um 115 Kilometer pro Stunde“, erklärte der DWD. In der Nacht zum Dienstag sollen die Gewitter dann nach Osten ziehen.

Video: dpa

In diesen Orten kann es am 23. Mai in Bayern zu schweren Gewittern kommen

Da schwere Gewitter mit all ihren Begleiterscheinungen eher lokal stattfinden und nur wenige Orte mit voller Intensität treffen, gab der DWD auch einige Orte an, in welchen die Gefahr besonders hoch sind. In Bayern handelt es sich um die Kreise Ostallgäu, Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen. Genaue Angaben für den Zeitpunkt der Unwetter sind schwer zu treffen, doch auch hier gab der DWD eine ungefähre Zeitspanne bekannt. (Stand 23. Mai 2022, 16 Uhr)

  • Landkreis Ostallgäu: bis Dienstag um 0 Uhr
  • Landkreis Weilheim-Schongau: bis Dienstag um 0 Uhr
  • Landkreis Garmisch-Partenkirchen: bis Dienstag um 0 Uhr

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