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#„Ein Lügner und Betrüger“

„„Ein Lügner und Betrüger““

Schon der erste Satz hat es in sich. „Wären wir nicht in einem Gerichtssaal, würde ich den Angeklagten einen Lügner und Betrüger nennen“, begann die Bundesanwältin am Montag ihr Plädoyer. Kurz danach bezeichnete sie Franco A. als rechtsradikalen Terroristen, der den Prozess als Bühne zu nutzen versuche und keine Möglichkeit auslasse, die Wahrheit zu beugen. Der stets versucht habe, „alternative Fakten“ zu schaffen, der abstruse Geschichten erzählt und sich gewunden habe, wenn man ihn ertappte.

„Nebelkerzen, Ausweichmanöver, Erinnerungslücken“: Mit diesen Worten fasste die Bundesanwältin A.s Verhalten im Prozess am Oberlandesgericht Frankfurt zusammen. Knapp drei Stunden später endete ihr Plädoyer mit der Forderung, den Oberleutnant der Bundeswehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten zu verurteilen.

„Hitler steht über allem“

Die Bundesanwälte sind in dem seit Mai 2021 laufenden Prozess gegen den terrorverdächtigen Offizier zu der Überzeugung gelangt, dass er sich der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat strafbar gemacht hat. Zudem Verstößen gegen das Waffen-, das Kriegswaffenkontroll- und das Sprengstoffgesetz sowie des Betruges. Franco A., das hat er zugegeben, hat sich als geflüchteter Syrer christlichen Glaubens mit Namen „David Benjamin“ ausgegeben und das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen. Die Behörden gewährten ihm subsidiären Schutz, die erhaltenen Leistungen hat er zurückgezahlt.

Wollte er, als Flüchtling getarnt, Anschläge auf Politiker und Personen des öffentlichen Lebens begehen? Ob als Flüchtling oder nicht, sei nicht entscheidend, sagte die Bundesanwältin. Dass A. morden wollte im Sinne einer völkisch-nationalistischen, rassistischen, rechtsextremistischen und antisemitischen Ideologie, daran haben die Ankläger keinen Zweifel. Die Strafverfolgerin zitierte den Angeklagten: „Immigration ist Genozid“, „Zionismus ist die Wurzel des Übels“, „Hitler steht über allem“. Zwar sei die Gesinnung des Angeklagten nicht strafbar, aber sie sei die Triebfeder des Terroranschlags gewesen, den er geplant habe.

Zufall und gute Polizeiarbeit

Aus seinen Handlungen, Aufzeichnungen und seinem Verhalten vor Gericht ergebe sich, dass er fest dazu entschlossen gewesen sei. Es sei Zufall und guter Polizeiarbeit zu verdanken, dass er niemandem etwas angetan habe. A. habe „ein politisch wirksames Zeichen“ mit einem Anschlag setzen wollen. Bis 2019, so seine Notizen, habe er Deutschland „retten“, die Welt „von ihrem Joch befreien“ wollen. Die Ankläger sind überzeugt: A. glaubte an die „Auslöschung der deutschen Rasse“ durch Immigration und durch „Mischehen“, verantwortlich seien Juden, von den USA gesteuert. Sprachmemos, in denen er die Vermischung von Kulturen als Bedrohung für das „deutsche Volk“ bezeichnet, vervollständigten das Bild. Dazu „Mein Kampf“ im Keller und die NS-Devotionalien, die er in der Schlussphase des Prozesses aus Straßburg holte.

Die Frage, ob er einen Anschlag auf in seinen Augen für den drohenden Untergang Deutschlands verantwortliche Menschen begehen sollte – Claudia Roth, Heiko Maas, die Menschenrechtsaktivistin Anetta Kahane –, habe Franco A. längst hinter sich gelassen, sagte die Bundesanwältin. Nur noch das Wie sei offen gewesen. Er habe Waffen beschafft und Zubehör wie ein Zielfernrohr, habe am Schießstand geübt, Adressen ausgekundschaftet, das Auto von Kahane in der Tiefgarage fotografiert. Teile seiner gehorteten Munition und Sprengkörper habe er aus Bundeswehrbeständen gestohlen, und wenn er, wie er angab, sich aus Angst vor einem dritten Weltkrieg mit Waffen und Tauschware habe eindecken wollen, dann hätte er doch einen Waffenschein beantragen können, anstatt in die Illegalität zu gehen und seine berufliche Zukunft zu riskieren.

Er habe davon geschrieben, Schlüsselpositionen zu infiltrieren, „das ganze System“ zu „zerreißen“. „Worte reichen nicht mehr aus.“ Auf einer To-do-Liste habe er notiert: „Molotowcocktails bauen“, „Sprengung Rothschildstein“, „Handgranaten“. Er sei überzeugt gewesen, den Deutschen müsse die Wahrheit mit einem „auslösenden Event“ vor Augen geführt werden. „Gewalt muss eine Option sein“, „Scheuen wir uns nicht zu morden“, heißt es in seinen Aufzeichnungen. Im Prozess habe A. sich immer wieder taktisch unklug selbst belastet, andererseits geschwiegen, wenn es dann belastende Nachfragen gab. Auch das deute auf seine Täterschaft hin.
Am Freitag geht der Prozess mit Plädoyer der Verteidigung und letztem Wort des Angeklagten weiter.

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