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#Ein Test für Tokios „rote Linie“

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Ein Test für Tokios „rote Linie“

Der schwelende Konflikt um die Entschädigung ehemaliger südkoreanischer Zwangsarbeiter durch Japan erreicht eine neue Eskalationsstufe. Zum ersten Mal hat ein koreanisches Gericht jetzt angeordnet, dass schon beschlagnahmte Vermögenswerte des japanischen Unternehmens Mitsubishi Heavy Industries verkauft werden sollen, um Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter zu erfüllen.

Patrick Welter

Korrespondent für Wirtschaft und Politik in Japan mit Sitz in Tokio.

Japan protestierte am Dienstag scharf. „Es ist ausgesprochen bedauerlich“, sagte Außenminister Toshimitsu Motegi in Tokio vor Journalisten. Falls die Vermögenswerte liquidiert würden, entstünde eine schwerwiegende Lage für Japan und für Südkorea. Die japanische Regierung hatte den erzwungenen Verkauf von Vermögenswerten japanischer Unternehmen bislang als rote Linie bezeichnet, die nicht überschritten werden dürfe. Südkoreas Präsident Moon Jae-in sucht eine diplomatische Lösung und hatte Anfang des Jahres die Liquidierung der Vermögenswerte als unerwünscht bezeichnet.

Ansprüche von 150.000 Euro

Der Disput über die Zwangsarbeiter hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten Konflikte zwischen beiden Staaten entwickelt. Schon länger streiten Südkorea und Japan um territoriale Ansprüche auf die Felsinseln Takeshima/Dokdo sowie über Entschädigung ehemaliger koreanischer Zwangsprostituierter für das japanische Militär samt angemessener Entschuldigung.

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In dem Konflikt geht es um darum, ob ehemalige koreanische Zwangsarbeiter noch von den japanischen Unternehmen entschädigt werden müssen oder nicht. Das südkoreanische Verfassungsgericht hatte 2018 entschieden, dass nach wie vor Ansprüche bestehen. Japan aber steht auf dem Standpunkt, dass im Grundlagenvertrag von 1965 zwischen beiden Ländern alle finanziellen Ansprüche abgegolten worden seien. Mitsubishi Heavy und Nippon Steel, gegen die in Südkorea in der Sache Verfahren anhängig sind, lehnen es unter Einfluss der japanischen Regierung ab, an den Verfahren teilzunehmen.

In dem konkreten Fall, in dem das Bezirksgericht in Daejeon jetzt entschied, geht es um zwei koreanische Frauen von mehr als 90 Jahren, die während des Zweiten Weltkriegs zur Fabrikarbeit in Japan verpflichtet wurden. Korea war damals durch Japan je nach Standpunkt besetzt oder kolonisiert. In dem konkreten Fall geht es um Ansprüche von umgerechnet rund 150.000 Euro für jede der beiden Frauen. Das Gericht hat den Verkauf von Patenten und Schutzrechten des japanischen Unternehmens angeordnet. Mitsubishi Heavy kündigte an, gegen den Gerichtsbeschluss Einspruch einzulegen. Die endgültige Entscheidung dürfte sich noch hinziehen, weil das Unternehmen noch vor andere Instanzen ziehen kann.

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