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#„Eine bundeseinheitliche Regelung ist nicht sinnvoll“

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„Eine bundeseinheitliche Regelung ist nicht sinnvoll“

In Baden-Württemberg gilt von Montag an wegen der steigenden Infektionszahlen an weiterführenden Schulen im Unterricht eine Maskenpflicht. Darüber informierte das Kultusministerium des Landes die Schulen am Freitag. Grundlage ist die Änderung der Corona-Verordnung Schule vom Donnerstag. Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gilt die Pandemiestufe 3, die noch nicht offiziell ausgerufen wurde. Die Landesregierung rechnet aber damit, dass diese Stufe spätestens am Montag erreicht sein wird. Lehrer und Schüler von der fünften Klasse an müssen also von der kommenden Woche an auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Lehrer, die sich weigern, dürfen das Schulgelände nicht betreten. Eine solche Weigerung gilt als Verletzung der Dienstpflicht, die dem zuständigen Regierungspräsidium zu melden ist.

Heike Schmoll

Heike Schmoll

Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

Auch in Schleswig-Holstein gilt nach den Herbstferien wieder für zwei Wochen eine Maskenpflicht im Unterricht für alle. Schulen hätten sich jedoch bisher nicht als Treiber der Infektion erwiesen, bekräftigte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, die Mainzer Kultusministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie sagte, eine bundeseinheitliche Regelung für alle Länder etwa zu einer Maskenpflicht im Unterricht sei deshalb nicht sinnvoll, weil nicht nur das Infektionsgeschehen vor Ort, sondern auch der Infektionsherd (etwa ein einzugrenzender Bereich wie eine Fleischfabrik) zu berücksichtigen sei, und verteidigte ein regionales Vorgehen. Sie zeigte sich erleichtert, dass der Aufrechterhaltung des Schul- und Kita-Betriebs eine hohe Priorität zugebilligt wird.

Keine Schulschließungen mehr?

Hubig verwies auf eine neue Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für Schulen von Anfang dieser Woche, die sich ausdrücklich dagegen ausspricht, dass Schulen komplett oder präventiv geschlossen werden. Darin wird nicht nur an die Einhaltung der AHA-Regeln und das Lüften alle 20 Minuten erinnert, sondern auch dazu aufgefordert, Schulaktivitäten mit hoher Aerosolanreicherung wie Chorsingen oder Bläserklassen zu unterlassen. Dass die Hygienekonzepte funktionierten, zeige sich in Rheinland-Pfalz, wo von 565.000 Menschen an Schulen (Schüler, Lehrer, Schulpersonal) vor den Herbstferien nur 110 infiziert waren.

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