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#„Eine Tat auf sittlich tiefster Stufe“

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„Eine Tat auf sittlich tiefster Stufe“

„Sie haben Ihre Frau nach Plan getötet und die Leiche einfach in den Müll geworfen.“ Selten beginnt die Begründung eines Urteils mit so klaren Worten, wie sie am Freitag der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, Jörn Immerschmitt, wählt. Der Angeklagte habe es bisher nicht geschafft, für den Mord die Verantwortung zu übernehmen, ergänzt der Richter, der den Angaklagten letztlich zu lebenslanger Haft verurteilen wird. „Sie haben durchweg gelogen“. Stefan U. hört sich nahezu regungslos, den Blick über der Maske starr auf den Vorsitzenden gerichtet, an, wie dieser sein Leben rekapituliert, in dem es ihm ganz oft nur darum gegangen sei, kurzfristig die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.

Helmut Schwan

Helmut Schwan

Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Ende Oktober 2019 ging es ihm, der im Gebäudemanagement arbeitete, nach Überzeugung des Gerichts mit allen Mitteln darum, eine Beziehung mit seiner schwangeren Geliebten führen zu können – unter den bisherigen Annehmlichkeiten. Das neue Glück wollte er in ebenjener Eigentumswohnung genießen, die seine Ehefrau wegen der notorischen Geldsorgen ihres vorbestraften Mannes allein hatte finanzieren müssen. Für das Gericht gibt es nach diesem langwierigen Indizienprozess keinen Zweifel daran, dass der Achtunddreißigjährige aus Habgier tötete, im Streben nach materiellen Gütern um jeden Preis: „Es war eine Tat auf sittlich tiefster Stufe“, das Maß der Rücksichtslosigkeit sei erschreckend gewesen.

Mordtipps aus dem Internet

Die Schwurgerichtskammer hat sich, obwohl der Angeklagte bis zum Ende des Prozesses leugnete, dieses so eindeutige Urteil bilden können, weil nach und nach sich alles zu nur dieser einzig möglichen Erklärung zusammensetzen ließ. Dabei hatten die Ermittler in den Wochen nach dem Verschwinden von Iryna U. noch gezweifelt, ob sie den Verdächtigen überführen könnten. Der hatte seine Frau noch in der Nacht als vermisst gemeldet und sich in den nächsten Tagen in Widersprüche verwickelt. Er kam in Untersuchungshaft, aber ohne eine Leiche würde es schwer werden, ihm etwas nachzuweisen. Der Leiter der Mordkommission erinnerte sich jedoch an einen ähnlichen Fall und ordnete an, auf der Deponie Wicker die Schlacke untersuchen zu lassen. Im Januar führte diese vage Spur tatsächlich zum Erfolg: Es wurden menschliche Knochen gefunden, die DNA-Analyse ergab, dass es Überreste von Iryna U. waren.

Das passte zu der Erkenntnis, dass Stefan U. am Morgen nach der Nacht, in der seine Frau verschwand, die Entsorgungsbetriebe beauftragt hatte, den Müllcontainer möglichst bald abzuholen. Das passte vor allem aber zu der Whatsapp-Nachricht an die Freundin, seine Frau habe viel früher als gedacht ihre Sachen gepackt, sie könne jetzt bei ihm einziehen. Auch Spuren, die Stefan U. im Internet hinterließ, führten zu seiner Verurteilung. So hatte er nach Methoden gesucht, einen Menschen zu töten – „mit Kissen ersticken“ oder „mit Schal erdrosseln“.

Das Gericht fand nicht genügend Gründe, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Wenn er aber wieder zurück in die Freiheit wolle, dann müsse er die Zeit im Gefängnis nutzen, seine Persönlichkeit zu verändern, gibt ihm der Vorsitzende Richter mit auf den Weg.

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